Glossar
- Factoringvertrag
- definition:Form einer Finanzdienstleistung
Factoring ist ein Vertrag über die Abtretung einer Forderung im Rahmen eines Forderungskaufvertrages. Factoring ist eine Form der Finanzdienstleistung. Der Factoring-Vertrag ist selbst gesetzlich nicht geregelt. Die Rechtslage bestimmt sich nach dem allgemeinen Recht. Juristisch wird zwischen dem echten und dem unechten Factoring unterschieden:
