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17.06.13 14:10

Basel III – der Status Quo

Bis zu den Entwürfen hatte es gereicht - endgültige Gesetze lassen in 13 von 27 Mitgliedsländern...


14.06.13 07:00

Testlauf bestätigt: Solvency II ist nur mit weiteren Nachbesserungen funktionsfähig

Erkenntnisse aus Long Term Guarantee Assessment (LTGA) müssen konsequent umgesetzt...


13.06.13 11:28

Mehr Privatinsolvenzen in Deutschland

Die Privatinsolvenzen sind im 1. Quartal 2013 in Deutschland im Vergleich zum Vorjahreszeitraum...


13.06.13 08:00

Trotz schwacher Konjunktur Unternehmensfinan­zierung stabil

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Glossar

Forderungsabtretung
definition:Übertrag einer Forderung gem. §398 BGB

Bei der Forderungsabtretung gem. §398 BGB kann der Gläubiger eine ihm zustehende bestehende oder zukünftige Forderung übertragen (z. B. an eine Bank, um einen Kredit zu decken). Die Forderungsabtretung bedarf der Vertragsform.

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