Einkaufsfinanzierung - Kosten - Beispiel
Es gibt ein flexibles Gebührensystem, das heißt, dass die Stundungsgebühren für die Verlängerungszeiträume für den jeweiligen Kunden gesondert ermittelt werden.
Je nach Bonität und Umsatzvolumen sind die Gebühren für die 3 Stundungszeiträume, wie nachfolgend dargestellt, gestaffelt:
- vom 1. – 30. Tag - Gebühr
- vom 31. – 60. Tag - 0,50 % bis 1,25 % (dies entspricht einer Tagesgebühr von 0,016 % bis 0,041 %)
- vom 61. – 90. Tag - 0,75 % bis 1,5 % (dies entspricht einer Tagesgebühr von 0,025 % bis 0,05 %)
- vom 91. – 120. Tag - 1,00 % bis 1,75 % (dies entspricht einer Tagesgebühr von 0,033 % bist 0,058 %)
