Was ist ein Wechsel?
Der Wechsel ist ein geborenes Orderpapier, das ein in besonderer Form und mit besonderen Rechtswirkungen erteiltes Zahlungsversprechen enthält, in dem der Aussteller die Zahlung einer bestimmten Geldsumme verspricht oder sich verpflichtet, die Summe durch einen auf dem Wechsel benannten Dritten zahlen zu lassen.
Verpflichtet sich der Aussteller, die Wechselsumme selbst zu zahlen, liegt ein eigener Wechsel (trockener oder Sola-Wechsel) vor, der ein in die Wechselform gekleidetes Schuldversprechen ist.
Wird ein Dritter (Bezogener, Trassat) aufgefordert zu zahlen, liegt ein gezogener Wechsel (Tratte) vor, der rechtlich die Form einer Anweisung hat. Für Zahlung des Wechsel haftet als Hauptschuldner der Bezogene, sofern er den Wechsel angenommen hat, also Annehmer (Akzeptant) des Wechsels ist.
