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04.02.12 11:07

HRP bietet Kooperationspartner­schaft in Factoring, Warenkreditver­sicherung, Avale und Wareneinkaus­finanzierung

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03.02.12 07:30

Unternehmensfinan­zierung: Lage gut, aber leichte Wolken am Horizont

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02.02.12 10:28

Österreich - Dramatischer Anstieg der Zahlungsverzüge im Jänner 2012

Kreditversicherer OeKB Versicherung ortet besondere Gefahr in Slowenien und Ungarn.

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01.02.12 13:12

Zahlungsausfälle nehmen zu // Spanien und Italien auf A4 // Mittel- und Osteuropa spürt Krise besonders

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Glossar

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B  

Abkürzung für: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen

 

(Stand Januar 2009)

Artikel 27 des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) hat den Katalog der Finanzdienstleistungen in § 1 Abs. 1a Satz 2 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) um zwei Tatbestände ergänzt. Einer davon betrifft das Factoring -  den laufenden Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff (Factoring) - § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG;

Der Finanzdienstleistungstatbestand „Factoring“ setzt voraus:

1. den „Ankauf“ von Forderungen;

2. laufend, auf der Grundlage von Rahmenverträgen;

3. Finanzierungsfunktion.

Weiterführende Informationen zum BaFin-Erlass Factoring

 

Eine Bankauskunft enthält allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Bankkunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit (Bonität), betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige der Bank anvertraute Vermögenswerte sowie Angaben über die Höhe von Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.

Die Bank ist gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) befugt, über juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute Bankauskünfte zu erteilen, sofern ihr keine anders lautende Weisung des Kunden vorliegt. Bankauskünfte über andere Personen, insbesondere über Privatkunden und Vereinigungen, erteilt die Bank nur dann, wenn diese generell oder im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt haben.

Nach den sogenannten Baseler Empfehlungen (Basel II) sind Banken dazu angehalten, in Zukunft das Risiko jedes einzelnen Kreditengagements für die Bestimmung des Eigenkapitals zu Grunde zu legen. Dies wird dazu führen, dass Kreditvergaben an mittelständische Unternehmen teurer werden als bisher.

siehe: Versicherungsschutz

 

Ist jener Tag, an dem der Betrag ausgestellt wurde bzw. das der Beleg trägt.

Anteil des Geldbetrags an der Höhe der Forderungen, den der Anschlusskunde ausgezahlt bekommt bzw. die Höhe des Zessionskredits.

Hierunter ist der Versicherungsschutz für vom Kreditversicherer namentlich auf ihre Bonität geprüfte Abnehmer des Versicherungsnehmers zu verstehen im Unterschied zu den Unbenannten Kunden (siehe Pauschalteil).

Im Rahmen der Kreditversicherung sind Forderungen gegenüber inländischen Abnehmern nur auch dann versichert, wenn und soweit der Versicherungsnehmer den einfachen Eigentumsvorbehalt und seine Erweiterungsformen wirksam vereinbart hat. Soweit der Versicherungsnehmer die Erweiterungsformen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch nicht eingearbeitet hat, kann er beim Kreditversicherer für das erste Versicherungsjahr um eine Befreiung hinsichtlich der Erweiterungsformen ersuchen. Die Vereinbarung des einfachen Eigentumsvorbehalts wird vom Kreditversicherer grundsätzlich verlangt.

Die Versicherungsschutz kann auf die bereits bei Vertragsbeginn bestehenden Forderungen ausgeweitet werden. Diese Forderungen können grundsätzlich nur eingeschlossen werden, wenn sie jünger sind als das vereinbarte Äußerste Kreditziel.

Es können unterschiedliche Äußerste Kreditziele vereinbart werden, z. B. 4 Monate für offene Forderungen, 5 Monate für Wechselforderungen, 7 Monate für Valutierungen, 10 Monate für aus dem Kommissionslager entnommene Ware, 12 Monate für Ausstellungsware.

Bei Vertragsbeginn können diese Forderungen grundsätzlich nur bei den Kunden mitversichert werden, deren älteste Forderung kleiner ist als das jeweilig vereinbarte Äußerste Kreditziel.

Die Überschreitung des Äußersten Kreditziels bewirkt eine automatische Aufhebung des Versicherungsschutzes für zukünftige Lieferungen bzw. Leistungen und verlangt vom Kunden eine sogenannte Kreditzielüberschreitungsmeldung. Der Miteinschluß bestehender Forderungen, die älter sind als das Äußerste Kreditziel, würde zu einer automatischen Aufhebung des Versicherungsschutzes führen.

Liegen bei Vertragsbeginn solche Überfälligkeiten vor, ist also grundsätzlich eine Mitversicherung dieser bestehenden Forderungen ausgeschlossen und der Versicherer ist zudem aufgrund kaufmännischer Sorgfaltspflicht über das Zahlungsverhalten dieses Kunden in Kenntnis zu setzen.

In Rahmen eines Mantelvertrages der Kreditversicherung können Tochter- und Beteiligungsgesellschaften mitversichert werden. Der Vorteil liegt u. a. in einem einheitlichen Wording und in einer möglichen Kostendegresssion insbesondere für die mitversicherten Unternehmen, weil ein größeres Versicherungsvolumen eine günstigere Prämienkalkulation zur Folge hat.

Versicherungstechnisch handelt es sich bei der mitversicherten Gesellschaft um eine Versicherung für fremde Rechnung, d. h. der Versicherungsnehmer deckt in eigenem Namen das Interesse eines anderen, des Versicherten (§74 VVG).

Abkürzung für: Bürgerliches Gesetzbuch

siehe: Window-Dressing

Hiermit wird in der Kreditversicherung ein vereinbarter Außenstandsbetrag im Pauschalteil bezeichnet, innerhalb dessen ein Abnehmer des Versicherungsnehmers ohne formale Überprüfung beliefert werden kann und hierfür auch Versicherungsschutz besteht.

Im weiteren Sinne Fähigkeit eines institutionellen oder individuellen Schuldners, in der Zukunft seinen Schuldendienstverpflichtungen nachzukommen; im engeren Sinne relative Ertragskraft des Schuldners in der Zukunft, die Quantifizierung des Grades der zukünftigen Schuldendienstfähigkeit eines Schuldners. Letztere ist Ergebnis einer Kreditwürdigkeitsbeurteilung (Kreditwürdigkeitsprüfung, Bonitätsprüfung), im wesentlichen ausgehend von der zu erwartenden Ertragsentwicklung, die von der individuellen Leistungsfähigkeit und von der diese Leistungsfähigkeit beeinflussenden Gesamtentwicklung (z.B. Branchenkonjunktur und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt) determiniert wird. - Schuldner mit einer zweifelsfreien (zweifelhaften) Bonität werden i.d.R. ungesicherte Kredite (Blankokredite) gewährt (nicht gewährt). Zwischen diesen beiden Extremen sind die meisten Kreditengagements einzustufen, die entsprechend dem sich aus den unsicheren Ertragserwartungen ergebenden Risikogehalt durch Sicherheiten (z.B. Bürgschaften, Grundschulden) u.a. Risikoäquivalente (z.B. Risikoprämien und -versicherungen) abgesichert werden. - Vgl. auch Rating. - Auskünfte über die Bonität eines Geschäftspartners erteilen neben den Banken auch Auskunfteien (z.B. Creditreform, Bürgel, Dun & Bradstreet, Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung - SCHUFA).Die laufende Bonitätsprüfung der Debitoren gehört zum Service des Factors.

Prüfung der Bonität eines Kontrahenten vor Vertragsabschluß.
1. Bonitätsprüfung seitens Banken: Vgl. Kreditwürdigkeitsprüfung.
2. Bei maschineller Auftragsbearbeitung vorgenommene Prüfung, ob das dem jeweiligen Kunden eingeräumte Kreditlimit durch die Auftragserfüllung nicht überschritten wird.

Abhängig von der Schadenquote im laufenden Versicherungsjahr reduziert oder erhöht sich der für dieses Jahr vereinbarte Prämiensatz für das darauffolgende Versicherungsjahr je nach Vereinbarung.

Factoring ist  für viele Branchen möglich. Voraussetzung ist die Factorabilität der Forderungen, d. h. ist die Forderung vollständig erbracht und bestehen keine Rücktrittsrechte bzw. Rückgaberechte des Käufers. Im Folgenden einer Übersicht der wichtigsten Branchen für Factoring:

Industrie

  • Automobilzulieferer
  • Bekleidung
  • Chemische Industrie
  • Energieversorger (Stadtwerke)
  • Elektrotechnik
  • Elektronische Medien (Ton- u. Bildträger)
  • Glas- / Porzellanherstellung
  • Holzverarbeitung
  • Kunststoffverarbeitung
  • Lederwarenverarbeitung
  • Möbel
  • Maschinenbau
  • Medizintechnik
  • Metallverarbeitung
  • Nahrungs-/Genussmittel
  • Papierverarbeitung
  • Textilverarbeitung
  • Spielwaren

Großhandel

  • Baustoffe
  • Installationsbedarf
  • Bekleidung
  • Eisen
  • Metallwaren
  • Elektrotechnische Erzeugnisse
  • Geschenkartikel
  • Haushaltgeräte
  • Medizinische Geräte
  • Nahrungs- u. Genussmittel

Dienstleistungssektor

  • Autovermietung
  • Private Verkehrsunternehmen
  • Filmverleih
  • Software-Unternehmen (Standardsoftware)

Handwerk

Handwerksbetriebe des Baunebengewerbes.

Business to Business-Factoring bezeichnet den Ankauf von Forderungen von Unternehmern (vgl. § 14 BGB) gegen andere Unternehmen, im Unterschied zu B2C-Factoring.

Business to Consumer-Factoring bezeichnet   

bezeichnet Ankauf von Forderungen von Unternehmern gegenüber privaten Konsumenten, vgl. § 13 BGB, im Unterschied zu B2B-Factoring.

Bei Beibehaltung der Buchhaltung und des Mahnwesens beim Lieferanten liegt sogenanntes Bulk Factoring (auch Inhouse Factoring genannt) vor. Hierbei führt der Factorkunde weiterhin die Buchhaltung und übernimmt das Inkasso als Treuhänder für den Factor, der durch den Ankauf Eigentümer der Forderung geworden ist.

Aufgabe der BaFin ist die Aufsicht im öffentlichen Interesse über Banken und Versicherer sowie Finanzdienstleister und den Wertpapierhandel.

siehe: Ausfuhrbürgschaften

Sind Deckungen (Ausfuhrgewährleistungen) der Bundesrepublik Deutschland mit denen deutsche Exporteure und Kreditinstitute ihre Käufer- und Länderrisiken aus Exportgeschäften absichern können. Zuständig für die Entscheidungen ist der Interministerielle Ausschuß für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften (IMA).

Die Euler Hermes Kreditversicherung bearbeitet gemeinsam mit PWC Deutsche Revision AG die Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik Deutschland.

siehe: Ausfuhrgarantien

siehe Auskunftei



Belegdatum

Ist jener Tag, an dem der Betrag ausgestellt wurde bzw. das der Beleg trägt.

Bevorschussung

Vom Factor geleistete Anzahlung auf den Kaufpreis der Forderung, die Bandbreite der Bevorschussung kann zwischen 80 90% des Bruttorechnungsbetrages liegen. In bestimmten Situationen auch daraunter oder darüber.

Buchungsdatum

Ist jener Tag, an dem die Buchung der Belege vom Factor durchgeführt wurde.

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