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04.02.12 11:07

HRP bietet Kooperationspartner­schaft in Factoring, Warenkreditver­sicherung, Avale und Wareneinkaus­finanzierung

Sie sind Versicherungsmakler, Ein- oder Mehrfachagent, Wirt­schaftsprüfer, Steuerberater...


03.02.12 07:30

Unternehmensfinan­zierung: Lage gut, aber leichte Wolken am Horizont

Die aktuelle KfW-Blitzbefragung unter den Finanzierungsexperten der Wirtschaftsverbände ergibt ein...


02.02.12 10:28

Österreich - Dramatischer Anstieg der Zahlungsverzüge im Jänner 2012

Kreditversicherer OeKB Versicherung ortet besondere Gefahr in Slowenien und Ungarn.

Im Jänner 2012...


01.02.12 13:12

Zahlungsausfälle nehmen zu // Spanien und Italien auf A4 // Mittel- und Osteuropa spürt Krise besonders

Der Kreditversicherer hat Italien und Spanien in seiner Länderbewertung um eine Stufe auf A4...


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Glossar

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D

Schutz des einzelnen vor Beeinträchtigungen seines Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung, kraft dessen jeder Bürger grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten bestimmen darf. Rechtsgrundlage ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

in der Buchführung gebrauchter Ausdruck für Warenschuldner oder Kunden, die die Waren vom Lieferer auf Kredit beziehen (Schuldner). - 1. In der Bilanz im Umlaufvermögen zu aktivieren: "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen". Saldierung mit Kreditoren oder Habenposten innerhalb der Debitoren verboten. - 2. In der Buchhaltung werden die Debitoren für die ihnen auf Kredit gelieferten Waren belastet und erkannt für ihre Zahlungen. Das Debitoren-Konto ist ein Sachkonto, Sammelkonto für alle Debitoren; die Einzelbeträge stehen im Kontokorrent, das als Buch (Nebenbuch) oder Kundenkartei geführt werden kann.

Beim offenen Factoring wird der Debitor entweder durch den Factor selbst oder den Factoring-Kunden über die Abtretung der Forderungen an den Factor informiert. In der Benachrichtigung wird der Debitor ebenfalls aufgefordert, künftig nur noch direkt an den Factor zu zahlen. Falls der Debitor dieser Aufforderung nicht widerspricht, ist für den Debitor nur die Zahlung an den Factor von Schuld befreiender Wirkung.

Kundenbuchhaltung: Überwachung und Buchung der Zahlungseingänge, wird im Rahmen des Factoringvertrages vom Factor übernommen.

Hierunter kann zum einen die Institution verstanden werden, die sich mit dem Führen der Kundenbuchhaltung und den damit zusammenhängenden Tätigkeiten (Bonitätsprüfung, Mahnwesen, Inkasso) befasst. Als Tätigkeit umfasst das Debitorenmanagement alle notwendigen Vorgänge der Planung, Durchsetzung, Kontrolle und Steuerung um die gesetzten Zielsetzungen zu erreichen. Factoringgesellschaften bieten im Rahmen des Full-Factoring (Full-Service-Factoring) die Möglichkeit, das Debitorenmanagement mittels Outsourcing auszulagern.

Die Debitorenprüfung gibt Auskunft, wie wahrscheinlich ein Kunde seine Rechnungen in Zukunft bezahlen wird. Wie bei einem kurzfristigen Kredit prüft das Factoringinstitut das Ausfallrisiko und die Bonität.

Haftung des Factors für teilweisen oder vollständigen Forderungsverlust durch Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers. Die Zahlungsunfähigkeit gilt nach einer festgelegten Frist ohne besonderen Nachweis als eingetreten, wenn der Abnehmer nicht gezahlt und keine Einwände gegen seine Zahlungspflicht erhoben hatte.

Ist ein Einkaufsverband, der gegenüber Lieferanten die Haftung für das Risiko eines Zahlungsausfall (Delkredere) der angeschlossenen Mitglieder übernimmt.

Hierunter fallen folgende Versicherungen:

- Warenkreditversicherung
- Ausfuhrkreditversicherung
- Investitionsgüterkreditversicherung
- Ausfuhrkreditversicherung | AKVfür Investitionsgüter
- Einzelforderungsabsicherung
- Einzeldebitorenabsicherung

Der offene Betrag, der festgestellt wird, wenn nur ein Teil einer Forderung bezahlt wurde. Über die weitere Bearbeitung einer Differenz (Ausbuchung, Beitreibung) entscheiden in der Regel der Factoring-Kunde und die Factoringgesellschaft einvernehmlich.

Verkauf von Inlandsforderungen an eine Factoringgesellschaft.

Bezeichnet in der Kreditversicherung die Mitversicherung der Forderungen ausländischer Tochterunternehmen des Versicherungsnehmers.



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