Latest News:

04.02.12 11:07

HRP bietet Kooperationspartner­schaft in Factoring, Warenkreditver­sicherung, Avale und Wareneinkaus­finanzierung

Sie sind Versicherungsmakler, Ein- oder Mehrfachagent, Wirt­schaftsprüfer, Steuerberater...


03.02.12 07:30

Unternehmensfinan­zierung: Lage gut, aber leichte Wolken am Horizont

Die aktuelle KfW-Blitzbefragung unter den Finanzierungsexperten der Wirtschaftsverbände ergibt ein...


02.02.12 10:28

Österreich - Dramatischer Anstieg der Zahlungsverzüge im Jänner 2012

Kreditversicherer OeKB Versicherung ortet besondere Gefahr in Slowenien und Ungarn.

Im Jänner 2012...


01.02.12 13:12

Zahlungsausfälle nehmen zu // Spanien und Italien auf A4 // Mittel- und Osteuropa spürt Krise besonders

Der Kreditversicherer hat Italien und Spanien in seiner Länderbewertung um eine Stufe auf A4...


Service

Hotline 06182-9615-0

Sie befinden sich hier: 

Glossar

A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z

 



I

Abkürzung für International Credit Insurance Association. Die ICIA ist der internationale Zusammenschluß der Kreditversicherer (www.icia.ch). Sitz des Zusammenschluß ist in der Schweiz. Das Sekretariat hat seinen Sitz in London. Die Mitgliedsliste wird jährlich in einem „Directory" veröffentlicht

 

Die im Jahre 1963 gegründete International Factors Group mit Sitz in Brüssel ist eines der großen Netzwerke international tätiger Factoring-Gesellschaften.

siehe: Investitionsgüterversicherung.

Abkürzung für Interministerieller Ausschuß für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften

Zahlung einer abgetretenen Forderung an den Verkäufer und nicht an den Factor.

 

Forderungseinzug, Forderungseintreibung i.d.Regel nach Auslauf der Mahnstufen.

 

Vereinbarung zwischen Exportfactor und Importfactor über ihre Zusammenarbeit.

Factoring für grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsgeschäfte wird je nach Sitz des Factorkunden als Export- oder Importfactoring bezeichnet. Das Factoringgeschäft wird entweder auf direktem Wege oder unter Einschaltung eines Korrespondenzpartners in den jeweiligen Ländern abgewickelt.

Hierbei wendet sich ein Exporteur an einen Factor im Exportland zur Finanzierung einzelner Forderungen gegenüber Abnehmern im Exportland. Aus Sicht des Factors handelt sich demzufolge um Importfactoring.

 

Factor im Land des importierenden Käufers, der das Risiko für die Einbringlichkeit der Fordrung übernimmt und daher das Mahn- und Inkassowesen betreibt.

 

Bei Beibehaltung der Buchhaltung und des Mahnwesens beim Lieferanten liegt sogenanntes Inhouse Factoring (auch Bulk Factoring genannt) vor. Hierbei führt der Factorkunde weiterhin die Buchhaltung und übernimmt das Inkasso als Treuhänder für den Factor, der durch den Ankauf Eigentümer der Forderung geworden ist.

 

Einziehung fälliger Forderungen, insbesondere von Wechseln, Schecks, verlosten Wertpapieren, Rechnungen, Akkreditiven, Dokumenten-Wechseln durch Inkassobüros, Handelsvertreter oder Banken.

gewerbliches Unternehmen, das sich mit der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen befasst (Inkasso). Den Inkassobüros steht meistens das Material von Auskunfteien zur Verfügung, so dass sie ihre Maßnahmen entsprechend einrichten und in aussichtslosen Fällen unnötige Kosten vermeiden können.

Die Aufnahme des Betriebs ist nach § 14 Gewerbeordnung anzeigepflichtig, unterliegt aber außerdem als geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einer besonderen Erlaubnis nach dem Rechtsberatungs-Gesetz (Art. 1 § 1 I Nr. 5 RBerG).

 

Bei Erteilung eines Inkassomandates darf das Mitglied eines Einkaufsverbandes mit schuldbefreiender Wirkung nur an den Verband Zahlungen leisten.

 

Beschränkt sich das Factoring auf die inländischen Forderungen spricht man von Inlandsfactoring (Gegensatz: Exportfactoring).

 

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren, ein spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, das dazu dient, mehrere Gläubiger eines zahlungsunfähigen (insolventen) Schuldners gleichmäßig zu befriedigen. 

Die Insolvenzordnung trat am 1. Januar 1999 in Kraft. Sie ersetzte in den alten Bundesländern die Konkursordnung vom 10. Februar 1877 und die Vergleichsordnung vom 26. Februar 1935, in den neuen Bundesländern die Gesamtvollstreckungsordnung vom 6. Juni 1990, die nach dem Einigungsvertrag im Beitrittsgebiet als Bundesgesetz fort galt.

Factoring-Institute sind als Aussonderungsberichtigte gem. § 47 InsO bezüglich der ihnen gehörenden Forderungen besonders gesichert in der Insolvenz des Factoring-Kunden.

 

Interministerieller Ausschuß für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften (IMA)

Ist ein Ausschuß der über die Ausfuhrgewährleistungen der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage jährlich festgesetzter haushaltsrechtlicher Ermächtigungen entscheidet.

Hierbei trifft das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Entscheidungen über Anträge auf Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen, des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Verfahren und Grundsätze hierfür sind geregelt in den "Richtlinien für die Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen".

 

Factoring für grenzüberschreitende Waren und Dienstleistungsgeschäfte, wird je nach Sitz des Factorkunden als Export- oder Importfactoring bezeichnet. Das Factoringgeschäft wird entweder auf direktem Wege oder unter Einschaltung eines Korrespondenzpartners in den jeweiligen Ländern abgewickelt.

 

Bezeichnung für die Auftragserteilung zum Inkasso.

 

Ist eine Sparte der Kreditversicherung, die die Versicherung von Forderungen aus Investitionsgüterverkäufen und Werklieferungen an Abnehmer im Inland und Ausland vorsieht. Für Export siehe auch: AKV-Invest



LiveZilla Live Help
bookmark at mister wongbookmark at del.icio.usbookmark at digg.combookmark at furl.netbookmark at linksilo.debookmark at reddit.combookmark at spurl.netbookmark at technorati.com