Glossar
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L
Im Zusammenhang mit einer Factoringfinanzierung bieten auch einige wenige Factoringesellschaften die Finanzierung von (fungiblen) Warenbeständen an. Zielgruppe sind Unternehmen mit hohem Anteil des Wareneinatzes.
Warendistribution über die Lager der Glieder der Handelskette, z. B. beim Eigengeschäft eines Einkaufsverbandes. Auch bei Fremdgeschäften ist Lenkung des Warenstroms über das Lager des Einkaufsverbandes möglich; vorherrschend ist hierbei jedoch das Streckengeschäft.
Ist eine Rechnungseinzugsverfahren mittels Lastschrift. Der bankmäßige Zahlungsvorgang wird - anders als bei der Überweisung - vom Zahlungsempfänger ausgelöst. Voraussetzung hierfür ist das Einverständnis des Zahlungspflichtigen.
Vorteile des Lastschriftverfahrens für den Gläubiger bestehen vor allem darin, dass er den Zeitpunkt der Zahlung bestimmt und somit weiß, wann er über die entsprechenden Gegenwerte verfügen kann. Der Schuldner andererseits ist der Mühe enthoben, seine Zahlungstermine zu überwachen und Überweisungen oder Schecks auszustellen. Er ist allerdings in seinen finanziellen Dispositionen eingeschränkt, da der Zeitpunkt der Belastung seines Kontos durch den Gläubiger bestimmt wird.
Mangelnde Deckung, Widerspruch. Unterschied zu Abbuchung: dort kein Widerspruch möglich.
- Lieferant
auch Verkäufer, Factoring-Kunde, Anschlusskunde, Verkäufer, Zedent. Lieferant der Ware, KUnde der Factorbank, Verkäufer der Forderung, Unternehmen das Waren oder Dienstleistungen verkauft und die darus entstehenden Forderungen im Rahmen eines Factoringverfahrens an den Factor verkauft.
Stellt in der Kreditversicherung den in der Kreditentscheidung festgelegten Außenstandsbetrag dar, bis zu dem die Forderungen eines Versicherungsnehmers gegenüber seinem Abnehmer versichert sind.
Im Factoring wird hiermit das Ankauflimit pro Abnehmer bezeichnet.
Ist in der Kreditversicherung die Aufhebung des Versicherungsschutzes für Forderungen aus künftigen Warenlieferungen und Dienstleistungen. Forderungen, die die Versicherungssumme übersteigen können damit nicht nachrücken. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass Zahlungen immer auf die jeweils älteste Forderung angerechnet werden.
- Limitgenehmigung
Erfogt dann, wenn der Factor das Risiko der Einbringlichkeit übernimmt.
Meint in der Kreditversicherung die Streichung eines nicht mehr benötigten Limits durch den Versicherungsnehmer.
Fähigkeit und Bereitschaft eines Unternehmens, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen. Die Sicherung der Liquidität besteht in der Aufgabe, Geld und liquidierbare Vermögensgegenstände (Fungibilität) zum Zweck der zeitpunktgerechten Kapitalbeschaffung bereitzustellen. Mit Factoring lassen sich Forderungen (Umlaufvermögen) in liquide Mittel umwandeln.
