Glossar
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U
Sobald die festgelegte Überfälligkeitsfrist überschritten ist, muss der VN dem Versicherer jede unbezahlt versicherte Forderung gegen einen benannt versicherten Kunden mitteilen.
Diese Frist beginnt mit Ablauf des in der Kreditmitteilung angegebenen Zahlungszieles. Nach Eingang dieser Meldung überprüft der Versicherer, ob der Versicherungsschutz aufrecht erhalten werden kann oder nicht. Der VN erhält hierüber eine entsprechende Mitteilung vom Versicherer.
Ultimofactoring
Werden durch den Einsatz von Factoring ausschließlich bilanzpolitische Maßnahmen zum Zwecke des "Window Dressing" (Bilanzverschönerung) verfolgt, kommt sogenanntes Ultimofactoring zum Tragen.
Hierbei werden im stillen Factoringverfahren vor einem Bilanzstichtag Forderungen bzw. Forderungsteile verkauft, um mit der erhaltenen Liquidität Schulden abzulösen. Positiver Effekt: Verkürzung der Bilanz und damit Verbesserung der Eigenkapitalquote.
"umgekehrtes" Factoring
siehe: Reverse-Factoring
Umsatzmeldung
siehe: Prämienberechnung
Bezeichnet ein Factoring, dass ohne Übernahme des Delkrederes erfolgt. Hier verbleibt das Ausfallrisiko beim Factoring-Kunden falls ein Debitor insolvent (zahlungsunfähig) wird. Das Gegenteil ist das echte Factoring (non-recourse Factoring). In Deutschland wird fast ausschließlich echtes Factoring angeboten.
Unbenannte Kunden / Versicherung
siehe: Pauschalteil
Abkürzung für: United Nations Commission on International Trade Law (siehe Ottawa-Konvention)
Das Factoring zählt wie Leasing oder auch Asset Backed Securities und Asset based Finance zur alternativen Unternehmensfinanzierung. Factoring verzeichnet seit Jahren mitunter zweistellige Zuwachstraten und wandelt sich von der Finanzierungsalternative zur einer klassischen Art der Finanzierung.
