Exportgarantien der Bundesrepublik Deutschland
Exportkreditgarantien sind "Versicherungen" für Exportgeschäfte, mit denen ein Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen vermieden wird. Die so genannten Hermesdeckungen begleiten seit fast 60 Jahren die deutschen Exporteure und helfen bei der Erschließung neuer Märkte.
Die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC AG) bearbeiten im Auftrag und für Rechnung der Bundesrepublik Deutschland die staatlichen Exportkreditgarantien. In diesem Konsortium ist Euler Hermes der Federführer.
Grundzüge der Exportgarantien
Exportkreditgarantien dienen der Erschließung schwieriger Märkte und der Aufrechterhaltung wirtschaftlicher Beziehungen auch in ungünstigen Zeiten. Mit der Übernahme von Hermesdeckungen können deutsche Exporteure und Kreditinstitute ihre Käufer- und Länderrisiken aus Exportgeschäften absichern. Leitlinien gewährleisten hierbei global verantwortliches Handeln.
Gedeckte Risiken
Für jedes Exportgeschäft gibt es passende Absicherungsmöglichkeiten. Unternehmen sollten sich daher vor Antragstellung informieren, welche Absicherungsmöglichkeit für ihre Lieferung bzw. auch Leistung am besten geeignet ist und welche Risiken abgedeckt werden.
Formen von Bundesdeckungen
Die Formen der Bundesdeckungen sind so vielfältig wie die Exportgeschäfte selbst.
Antragsverfahren
Der bei der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG zu stellende Antrag sollte möglichst schon vor dem endgültigen Abschluss des Exportvertrags gestellt werden.
Mittelstandsberatung
Ein wichtiger Schwerpunkt der Arbeit der Bundesregierung ist die Förderung der mittelständischen Wirtschaft. Das gilt auch für den Bereich der Exportkreditgarantien.
Internationales
Um Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb zu schaffen und die Harmonisierung voranzutreiben, arbeiten staatliche Exportkreditversicherungen in den verschiedenen Gremien eng zusammen.
Produkte
Die staatliche Exportkreditversicherung schützt deutsche Exporteure und Banken gegen Zahlungsausfälle bei Ausfuhrgeschäften. Während sich das Forderungsrisiko bei Inlandsgeschäften in der Regel auf die Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Kunden beschränkt, können sich bei Auslandsgeschäften nach der Auslieferung nicht nur diese wirtschaftlichen, sondern auch politische Zahlungsrisiken realisieren, die zum kompletten Ausfall der Exportforderung führen können.
Aber auch bereits in der Produktionsphase können wirtschaftliche oder politische Gründe zu einem Abbruch der Fabrikation führen. Der Exporteur bleibt dann in der Regel auf seinen bis dahin angefallenen Produktionskosten sitzen. Ferner ist bei Ausfuhrgeschäften auch die Gefahr einer Beschlagnahme der Ware oder der rechtswidrigen Ziehung von Exporteursgarantien nicht außer Acht zu lassen. In diesen Fällen springt die staatliche Exportkreditversicherung ein. Sie bietet eine Palette maßgeschneiderter Produkte zum Schutz vor den wesentlichen Auslandsrisiken an.
In den meisten Fällen sind die verschiedenen Formen der Hermesdeckungen als Einzeldeckung gestaltet. Dies bedeutet, dass für ein einzelnes Exportgeschäft entsprechend der Forderungsart und der Laufzeit eine in sich abgeschlossene Absicherung übernommen wird. Für jedes Geschäft wird eine eigene Prüfung von Geschäftsdaten und Bonität des Bestellers als Grundlage für den Kreditvertrag vorgenommen.
Im Gegensatz dazu stehen Sammeldeckungen, die durch ein pauschaliertes Verfahren den Aufwand für Exporteure gering halten. Kennzeichnend ist, dass mehrere Länder und Besteller gesammelt betrachtet werden und dadurch ein Risikomix erreicht wird.
Generell stellt die Kreditlaufzeit bei der Vergabe von Hermesdeckungen ein wichtiges Unterscheidungskriterium dar. Kurzfristige Absicherungen gibt es für Geschäfte deren Laufzeit 24 Monate nicht übersteigt. Bei Investitionsgütern und größeren Projekten werden in der Regel Exportkreditgarantien mit mittel- bzw. langfristigen Konditionen (5 Jahre bzw. 10 bis maximal 15 Jahre) abgeschlossen. Die Laufzeiten orientieren sich dabei auch an den internationalen Vorgaben des OECD-Konsensus.
Weiterhin gibt es im Rahmen der Exportkreditgarantien die Möglichkeit, Exportgeschäfte als "Projektfinanzierung" oder "Strukturierte Finanzierung" abzusichern.
"Projektfinanzierungen" sind komplexe Exportgeschäfte, bei denen die Betriebskosten und der Schuldendienst für aufgenommene Fremdmittel aus dem Projekt selbst erwirtschaftet werden. Unter einer "Strukturierten Finanzierung" versteht man die Finanzierung eines Exportgeschäfts, bei der neben der nicht ausreichenden oder nicht bewertbaren Bonität des ausländischen Schuldners und aufgrund nicht zur Verfügung stehender konventioneller Sicherheiten (Zahlungsgarantie, Akkreditiv) zusätzliche Elemente zur Sicherstellung des Schuldendienstes, wie Erlöse aus Abnahmeverträgen, in das Besicherungskonzept integriert werden.
Nachhaltigkeit
Wohlstand und Lebensqualität für heutige und künftige Generationen zu sichern sind zentrale Aufgaben der Politik. Sie folgt dabei dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung: jede Generation muss ihre Aufgaben lösen und darf sie nicht den nachkommenden Generationen aufbürden.
1992 haben sich die Vereinten Nationen zum Leitbild der nachhaltigen Entwicklung bekannt, indem sie in Rio de Janeiro ein globales Aktionsprogramm verabschiedeten. Mit der "Agenda 21" erklärte sich jeder der über 170 Unterzeichnerstaaten - auch Deutschland - bereit, das Leitbild national in allen Politikbereichen unter Beteiligung von Gesellschaft und Wirtschaft umzusetzen.
(aus der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung)
Die Bundesregierung ist bestrebt, auch auf dem Gebiet der Exportkreditgarantien durch die Förderung sozial und ökologisch nachhaltiger Projekte im Ausland zu einer globalen nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Neben den positiven wirtschaftlichen Auswirkungen eines Exportgeschäftes für die Binnenstruktur (z. B. der Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland, der Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie der Festigung des Technologiestandortes Deutschland) finden daher als wichtige Aspekte der Förderungswürdigkeit auch die ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Auswirkungen des zur Deckung beantragten Geschäftes Berücksichtigung.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Punkten:
- Umweltprüfung des Exportgeschäftes
- Förderung klimafreundlicher Exporte
- Fairer Wettbewerb - Korruptionsprävention
- Niedrigeinkommensländer - Sustainable lending.
Prämie
Für die Absicherung von Exportgeschäften sind Prämien und Bearbeitungsgebühren zu zahlen.
Bearbeitungsgebühren sind von der Höhe des Auftragswerts abhängig. Bei Antragstellung wird für die Bearbeitung eine Antragsgebühr erhoben. Für jede Verlängerung der grundsätzlichen Stellungnahme über ein Jahr hinaus ist eine Verlängerungsgebühr zu entrichten. Weiterhin fällt für die Beurkundung der Deckungsübernahme eine Ausfertigungsgebühr an. Versicherungssteuern sind dagegen nicht zu zahlen.
Die Höhe der Prämie richtet sich im Wesentlichen nach der Länderkategorie, in die das Käuferland eingestuft ist. Kategorie 0 bedeutet geringstes Risiko und damit geringste Prämie, Kategorie 7 höchstes Risiko mit höchster Prämie.
Weiterhin wird die Prämie durch den gedeckten Auftragswert, die Zahlungsbedingungen (Laufzeit des Geschäfts) und den Status des Käufers/Sicherheitengebers - staatlich oder privat - und ggf. die Höhe der Selbstbeteiligung (Deckungsquote) - bestimmt. Handelt es sich um einen privaten Käufer/Sicherheitengeber (z.B. Bank), beeinflußt auch dessen Bonität die Prämienhöhe (Käufer-/Bankkategorie).
Die genauen Prämiensätze finden Sie in der Publikation . . .
- Prämie (pdf) (Stand 01.05.2006).
- Eine generelle Erläuterung des Prämiensystems stellt eine Ausgabe der Hermesdeckungen spezia (pdf) bereit
- Einzelaspekte zur Normierung und eine Herleitung der Berechnungsformel (pdf) auf Basis des seit 2006 gültigen Systems werden in gesonderten Publikationen erläutert.
- Prämienberechnungstool
- Fragen & Antworten (FAQ) zum Berechnungstool
Selbstbeteiligung
Bei jeder Deckungsart ist der Deckungsnehmer im Schadenfall mit einem bestimmten Anteil am Verlust beteiligt:
- bei Einzeldeckungen und revolvierenden Deckungen für politische Risiken | politisches Risiko | political riskmit 5 %, für wirtschaftliche Risiken und für Nichtzahlungsrisiken (protracted default) mit 15 %
- bei Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen mit 5 % für politische Risiken und 10 % für wirtschaftliche Risiken
- bei Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistungen-light generell mit 10 %
- bei Finanzkreditgarantien und -bürgschaften für alle Risiken mit 5 %
- bei Fabrikationsrisikogarantien und -bürgschaften für alle Risiken mit 5 %
Der Deckungsnehmer darf das Risiko aus der Selbstbeteiligung nicht anderweitig absichern.
Schadenfall
Ihre Rechnung ist noch offen? Und Ihr Auslandsschuldner befindet sich in Zahlungsschwierigkeiten? Bei einem drohenden Schadenfall ist im Hinblick auf ein reibungsloses Entschädigungsverfahren eine frühzeitige und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Euler Hermes unerlässlich.
Bei einem drohenden Schaden sind folgende Grundregeln unbedingt zu beachten:
1. Melden Sie Ihnen bekannt werdende Gefahr erhöhende Umstände dem Bund unverzüglich in schriftlicher Form. Teilen Sie ferner mit, welche Maßnahmen Sie zur Sicherung Ihrer Ansprüche bereits unternommen haben bzw. veranlassen werden.
2. Beabsichtigen Sie weitere Versendungen an den Auslandsschuldner vorzunehmen, bedürfen diese der vorherigen Zustimmung des Bundes.
3. Sie haben alle nach den Regeln der kaufmännischen Sorgfalt erforderlichen und geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintritt eines Schadenfalles zu vermeiden bzw. den Schaden gering zu halten.
Ihre Ansprechpartner (mit der Telefonnummer) sind:
- für den wirtschaftlichen Schaden (Kurzfristgeschäft und APG): Ulrich Seppke 040 - 8834 - 9121
- für den wirtschaftlichen Schaden (Fabrikationsrisikodeckungen und Finanzkredite): Jens Völckers 040 - 8834 - 9134
- für den Regress: Joachim Bödeker 040 - 8834 - 9155
- für den politischen Schaden: Karin Wolff 040 - 8834 - 9551
- für die Umschuldung: Thomas Leye 040 - 8834 - 9196
(Namensänderungen u. Zuständigenkeiten unter Vorbehalt)
Schadverfahren
Das Schadenverfahren folgt einem klaren Ablauf. Eine Übersicht über die einzelnen Phasen des Verfahrens von der Nichtzahlung der Forderung bis zum Rückfluss finden Sie hier .
Schadentatbestände
Zeichnet sich ab, dass die Zahlung auf die ausländische Forderung nicht fristgemäß eingeht, ist für das weitere Vorgehen von Bedeutung, ob die Zahlungsverzögerung bzw. der Zahlungsausfall auf wirtschaftliche oder politische Gründe zurückzuführen ist. Entsprechend wird der Fall als
- wirtschaftlicher oder
- politischer Schaden eingeordnet.
- Schadentatbestände
Deckungspolitik
Länderbeschlüsse
Die Liste mit den aktuellen Länderbeschlüssen und den Ansprechpartnern zu Einzel-/ Sammeldeckungen und volkswirtschaftlichen Analysen.
Bankenliste
Alphabetisch nach Ländern sortierte Liste der anerkannten Banken .
Länderklassifizierungen
Die aktuelle Länderklassifizierung für die Exportkreditgarantien in alphabetischer Reihenfolge einschließlich der Einstufungen multilateraler / regionaler Finanzierungsinstitute, soweit diese als Darlehensnehmer oder Garant einbezogen sind.
Kooperationsabkommen
Der zunehmenden Kooperation von Exporteuren tragen die verschiedenen multi- und bilateralen Abkommen über jeweilige Zulieferungen Rechnung.
Downloads & weiterführende Informationen
Downloads
Den Überblick behalten - dies können Sie bei den Downloads der Exportkreditgarantien garantiert. Wählen Sie einfach aus den jeweiligen Themengebieten aus um alle entsprechenden Formulare, Anträge und Informationen usw. bequem herunterladen zu können.
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie u.a. Ansprechpartner, AGP-Onlineservice, Publikationen, fremdsprachliche Informationen, Fragen & Antworten rund um die Exportgarantien sowie Möglichkeiten zur Informationsbestellung.
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