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WKV | KV | IKV

Kreditversicherung wird als Überbegriff für die Warenkreditversicherung (WKV), die Ausfuhrkreditversicherung (AKV) und die Investitionsgüterkreditversicherung (IKV) benutzt.

Die Basis der Kreditversicherung ist der Lieferantenkredit, bei dem einem Abnehmer einer Ware oder Dienstleistung ein Zahlungsziel eingeräumt wird, so dass er den Rechnungsbetrag erst nach einer bestimmten Frist begleichen muss und nicht zur Vorkasse oder Zahlung Zug um Zug verpflichtet ist.

Die Gründe der Kreditleistung des Lieferanten können unterschiedlich sein. Die Kreditbereitschaft kann Teil des absatzpolitischen Instrumentariums sein, sie kann aber auch vom Kunden aufgrund einer starken Marktposition erzwungen werden. Der Lieferantenkredit kann aus Zahlungsschwierigkeiten des Abnehmers resultieren oder nur verfahrenstechnisch bedingt sein.

Auf jeden Fall ist der Lieferantenkredit ein für die Wirtschaft notwendiges Finanzierungsmittel, ohne das der moderne Waren- und Dienstleistungsverkehr kaum noch denkbar ist.

Der Lieferantenkredit ist heute branchenüblich; verhandelt wird zumeist nur noch über die Laufzeit und die Zahlungsweise.

Für den Abnehmer bietet der Kredit seines Lieferanten erhebliche Vorteile, für den Lieferanten stellt er jedoch ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar: Bei einer Insolvenz drohen Forderungsausfälle.

In den letzten Jahren haben sich die Konkurs-/ Insolvenzfälle zwischen 25 000 bis 30 000 pro in Deutschland eingependelt. Die Möglichkeit eines Lieferanten, sich ohne fremde Hilfe gegen derartige Verlustrisiken zu wappnen, ist nur begrenzt.

Der sicherste Weg diesen Gefahren zu entgehen, die Verweigerung des Lieferantenkredits, ist praktisch kaum durchsetzbar. Das Verlangen nach einer Absicherung der kreditierten Forderungen durch Bankbürgschaften im Regelfall ebenso wenig.

Realistischer, aber fast auch schon wieder selbstverständlich, ist die Möglichkeit der Gefahrenvorbeugung, indem sich der Lieferant, zumindest in Zweifelsfällen, um zuverlässige Informationen über die Bonität seines zukünftigen Geschäftspartners bemüht. Damit ist aber, ganz abgesehen von der Frage nach dem Erfolg dieser Bemühungen, noch nicht die Absicherung des einmal eingegangenen Risikos gewährleistet.

Der Eigentumsvorbehalt genügt dem Gedanken der Absicherung nur zum Teil, weil er z.B. bei Dienstleistungen nicht in Betracht kommt. Auch bei verderblichen Waren aus dem Lebensmittelbereich führt eine Verwertung häufig nur zu einem Bruchteil des ursprünglichen Forderungsbetrages.

Angesichts dieser Gesamtkonstellation bietet sich für einen risikobewussten Lieferanten der Abschluss einer Warenkreditversicherung  bzw. Ausfuhrkreditversicherung (als sog. Mantelvertrag) an.

Gegenstand einer Kreditversicherung ist der Ersatz von Ausfällen an Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen, die durch Zahlungsverzug und Zahlungsunfähigkeit versicherter Kunden entstehen.

Bei einer Investitionsgüterkreditversicherung (IKV) geht es um Laufzeiten bis zu 60 Monaten.

Hier geht es weiter zu: Geschichte der Kreditversicherung



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