Rahmenvertrag - Mantelvertrag
Im Rahmenvertrag (auch Mantelvertrag) werden die Bedingungen des Versicherungsschutzes und der Obliegenheiten geregelt.
Er kommt erst zustande, wenn der Versicherer den vom Interessenten unterschriebenen Antrag annimmt.
Er setzt sich zusammen aus dem Konditionenteil (die eigentliche Police), den sonstigen Vereinbarungen (Klauseln), den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Vordeklaration (Debitorenanalyse).
Mittlerweile gibt es auch Verträge ohne AVB – hier sind die allgemeinen Regelungen jeweils konkretisiert und in der jeweiligen Police festgeschrieben.
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