Malus
Malus
In einem Kreditversicherungsvertrag kann auch eine Malus-Regelung vereinbart werden. Hierbei erfolgt eine nachträgliche Prämienerhöhung, wenn die Schadenquote einschließlich Rückstellungen für Drohschäden einen bestimmten Prozentsatz übersteigt.
Beispiel für zweistufige Malusregelung: Prämienerhöhung 20% bei Schadenquote ab 70% und Prämienerhöhung 40% bei Schadenquote ab 100%.
Aus Sicht des Versicherungsnehmers kann die Vereinbarung einer Malus-Regelung ebenfalls Sinn machen, wenn der Ausfall eines Spitzenrisikos sichergestellt werden muss und das Höchstentschädigungsvolumen bei einem Totalausfall des größten Kunden ohne Malus nicht ausreichen würde.
