Schadensfreiheitsrabatt (SFR)
Um dem positiven Verlauf eines Kreditversicherungsvertrages im Sinne des Versicherungsnehmers Rechnung zu tragen, ist es möglich einen Schadenfreiheitsrabatt (SFR) vertraglich zu vereinbaren. Es handelt sich hierbei um eine Rückerstattung von Prämie, die an den Schadenverlauf einer Kreditversicherungspolice gekoppelt ist. Der Rabatt liegt in der Regel zwischen 5 % und 30 % in Ausnahmefällen auch höher.
Möglich ist auch die Vereinbarung einer Schadenfreiheits-Rabattstaffel; hierbei wächst der Schadenfreiheit mit jedem weiteren schadenfreien Jahr an (z.B. 10 %/15 %/20 %). Zwischen Kreditversicherer und Versicherungsnehmer kann auch vereinbart werden, dass ein Schadenfreiheitsrabatt an die Nichtüberschreitung einer bestimmten Schadenquote (= Entschädigungen + Rückstellungen/Netto-Prämie) gekoppelt wird.
Bei Auskehrung eines Schadenfreiheitsrabattes wird allerdings nicht die Versicherungssteuer erstattet. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Versicherungssteuergesetz.
- SFR und Versicherungssteuer
