Übersicht | Definition
LC | Standardverfahren
Ein Dokumenten
- selbstschuldnerisches,
- abstraktes,
- bedingtes Zahlungsversprechen der Bank eines Importeurs,
in der diese sich gegenüber dem Exporteur einer Ware verpflichtet, bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente Zahlung zu leisten.
- Abstrakt bedeutet, dass das Zahlungsversprechen der Bank rechtlich losgelöst vom Grundgeschäft ist und selbständig neben dem Kaufvertrag steht.
- Bedingt bedeutet, dass die Erfüllung des Zahlungsversprechens an Bedingungen geknüpft ist, die immer dokumentärer Natur sind.
Der Käufer erhält durch diese Form der Abwicklung die Gewissheit, dass er nur zahlen muss, wenn der Verkäufer die bestellte Ware geliefert hat und dies durch die Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente nachgewiesen hat.
Der Verkäufer bekommt die Gewissheit, dass er nach Lieferung der Ware und nach der Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente bei der avisierenden (oder, wenn dies zulässig ist, einer anderen) Bank den Verkaufserlös erhält.
Ablauf eines Dokumenten-Akkreditivs
Grundlage ist zunächst der Abschluss eines Kaufvertrags mit der Zahlungsbedingung Dokumenten-Akkreditiv.
Der Importeur einer Ware (Akkreditivsteller) beauftragt seine Hausbank damit, unter seiner Rückhaftung ein Akkreditiv zugunsten des Exporteurs (Begünstigter) zu eröffnen.
Dies setzt voraus, dass der Importeur bei der Hausbank über eine entsprechende Kreditlinie verfügt.
- Genau hier greift das LC Partnermodell ein, dass entweder die eigene Linie geschont wird oder keine eigene Linie temporär von der Bank nicht zur Verfügung gestellt wird
Die Bank des Importeurs (= eröffnende Bank) eröffnet das Akkreditiv unwiderruflich zu Gunsten des Exporteurs. Hierbei bedient sie sich zur Abwicklung einer Bank im Land des Exporteurs (= avisierende Bank), die ihr entweder vom Importeur vorgegeben wurde oder ihre Korrespondenzbank ist.
Arbeitsschritte im LC Kreislauf (Grundmodell):
1. Vertrag mit Akkreditivvereinbarung (Kaufvertrag)
2. Akkreditiveröffnungsantrag des Importeurs an seine Bank
3. Akkreditiveröffnung an die Bank des Exporteurs
3a. Direktes Zahlungsversprechen an Exporteur
4. Akkreditivavisierung durch die Bank des Exporteurs
5. Warenversand/Lieferung
6. Einreichung der Dokumente bei der avisierenden Bank
7. Nach Prüfung der Dokumente Auszahlung an Exporteur
8. Weiterleitung der Dokumente an eröffnende Bank unter Belastung des
Dokumentengegenwertes sowie Gebühren
9. Weiterleitung der Dokumente an den Importeur unter Belastung des
Dokumentengegenwertes Gebühren + Spesen
