Latest News:

11.05.12 14:07

Europäische KMU-Definition auf dem Prüfstand

Die Europäische Kommission evaluiert aktuell die Umsetzung der europäischen Definition für...


09.05.12 15:06

Mittelstand: Geschäftsklima gibt leicht nach

Im April hat sich das Klima im deutschen Mittelstand erstmals seit Oktober 2011 spürbar eingetrübt....


08.05.12 11:53

Jetzt bewerben: Euler Hermes prämiert erneut „Beste Finanz-Kommunikation im Mittelstand“

Gemeinsam mit GE Capital, der Commerzbank, dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der...


08.05.12 11:41

Atradius empfiehlt 10-Punkte-Plan für Exporte nach China

Kreditversicherer präsentiert Checkliste für erfolgreiche Geschäfte mit chinesischen...


Service

Hotline 06182-9615-0

Sie befinden sich hier: Einkaufsfinanzierung via LC > Übersicht | Definition


Übersicht | Definition

LC | Standardverfahren

Ein Dokumenten

  • selbstschuldnerisches,
  • abstraktes,
  • bedingtes Zahlungsversprechen der Bank eines Importeurs,

in der diese sich gegenüber dem Exporteur einer Ware verpflichtet, bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente Zahlung zu leisten.

  • Abstrakt bedeutet, dass das Zahlungsversprechen der Bank rechtlich losgelöst vom Grundgeschäft ist und selbständig neben dem Kaufvertrag steht.
  • Bedingt bedeutet, dass die Erfüllung des Zahlungsversprechens an Bedingungen geknüpft ist, die immer dokumentärer Natur sind.

Der Käufer erhält durch diese Form der Abwicklung die Gewissheit, dass er nur zahlen muss, wenn der Verkäufer die bestellte Ware geliefert hat und dies durch die Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente nachgewiesen hat.

Der Verkäufer bekommt die Gewissheit, dass er nach Lieferung der Ware und nach der Vorlage ordnungsgemäßer Dokumente bei der avisierenden (oder, wenn dies zulässig ist, einer anderen) Bank den Verkaufserlös erhält.

Ablauf eines Dokumenten-Akkreditivs

Grundlage ist zunächst der Abschluss eines Kaufvertrags mit der Zahlungsbedingung Dokumenten-Akkreditiv

Der Importeur einer Ware (Akkreditivsteller) beauftragt seine Hausbank damit, unter seiner Rückhaftung ein Akkreditiv zugunsten des Exporteurs (Begünstigter) zu eröffnen.

Dies setzt voraus, dass der Importeur bei der Hausbank über eine entsprechende Kreditlinie verfügt.

  • Genau hier greift das LC Partnermodell ein, dass entweder die eigene Linie geschont wird oder keine eigene Linie temporär von der Bank nicht zur Verfügung gestellt wird 

Die Bank des Importeurs (= eröffnende Bank) eröffnet das Akkreditiv unwiderruflich zu Gunsten des Exporteurs. Hierbei bedient sie sich zur Abwicklung einer Bank im Land des Exporteurs (= avisierende Bank), die ihr entweder vom Importeur vorgegeben wurde oder ihre Korrespondenzbank ist.

 

Arbeitsschritte im LC Kreislauf (Grundmodell):

1.   Vertrag mit Akkreditivvereinbarung (Kaufvertrag)
2.   Akkreditiveröffnungsantrag des Importeurs an seine Bank
3.   Akkreditiveröffnung an die Bank des Exporteurs
3a. Direktes Zahlungsversprechen an Exporteur
4.   Akkreditivavisierung durch die Bank des Exporteurs
5.   Warenversand/Lieferung
6.   Einreichung der Dokumente bei der avisierenden Bank
7.   Nach Prüfung der Dokumente Auszahlung an Exporteur
8.   Weiterleitung der Dokumente an eröffnende Bank unter Belastung des
      Dokumentengegenwertes sowie Gebühren
9.   Weiterleitung der Dokumente an den Importeur unter Belastung des 
      Dokumentengegenwertes Gebühren + Spesen

 



LiveZilla Live Help
bookmark at mister wongbookmark at del.icio.usbookmark at digg.combookmark at furl.netbookmark at linksilo.debookmark at reddit.combookmark at spurl.netbookmark at technorati.com