Besondere Bedingungen
der
atevis Aktiengesellschaft

Inkasso-Maßnahmen

001/11.Juli 2000

(hier finden Sie die BB-Inkasso als PDF-Dokument zum Download)


§ 1 Einleitung Zwangsinkasso-Maßnahmen § 5 Erklärungen § 9 Verzicht, Teilzahlung § 13 Eintritt und Höhe
§ 2 Inhalt und Forderungsvoraussetzung § 6 Weitergabe § 10 Eröffnung § 14 Beendigung
§ 3 Vollmacht § 7 Einstellung § 11 Bestätigung    
§ 4 Ansprechpartner § 8 Ablehnung, Beendigung § 12 Forderungsbeträge    

 



§ 1 Einleitung Zwangsinkasso

(1) Im Rahmen der Einzelforderungsabsicherung (oder Teilen davon) bei der atevis Aktiengesellschaft (im Folgenden: atevis) ist die Einleitung eines Zwangsinkasso Pflicht.
(2) Die Einleitung erfolgt spätestens bis zu 60 Tagen nach der vereinbarten und im Deckungsauftrag dokumentierten Fälligkeit der namentlich benannten und mit einer atevis-Deckungszusage versehenen Forderung oder Teile davon.
(3) Das Inkasso umfasst die jeweilige Gesamtforderungshöhe gemäß Formular Limitanfrage, selbst wenn nur Teile der Gesamtforderung abgesichert sind.


§ 2 Inhalt und Forderungsvoraussetzung

Die Inkassodienstleistung beinhaltet die außergerichtliche Inkassobearbeitung und setzt die Übergabe einer offenen und unbestrittenen Forderung(en) des atevis-Kunden voraus, die durch diesen im eigenen Namen und für eigene Rechnung gegen inländische und ausländische Schuldner entstanden ist.


§ 3 Vollmacht

Mit Nutzung des Marktplatzes im Rahmen der Einzelforderungsabsicherung wird atevis mit ihrer Partnergesellschaft für Inkasso mit der Abwicklung aller inkassovertraglichen Maßnahmen bevollmächtigt.


§ 4 Ansprechpartner

Rechte aus der Inkassodienstleistung gegenüber der Partnergesellschaft können nur von atevis geltend gemacht werden.


§ 5 Erklärungen

Abgegebene Erklärungen der Partnergesellschaft gegenüber atevis gelten gleichzeitig als gegenüber dem atevis-Kunden abgegeben.


§ 6 Weitergabe

Die Partnergesellschaft ist berechtigt, spezialisierte Gesellschaften aus der eigenen Gruppe oder eine Dritte Partei mit der Durchführung des Inkassos zu beauftragen.


§ 7 Einstellung

Mit der Übergabe der Forderung an die Partnergesellschaft stellt der Kunde seine eigenen Beitreibungsbemühungen ein.


§ 8 Ablehnung, Beendigung

atevis und ihre Partnergesellschaft sind berechtigt, erkennbar strittige oder fruchtlose sowie recht- oder sittenwidrige Forderungen zum Inkasso abzulehnen bzw. bereits angenommene Aufträge zu beenden.


§ 9 Verzicht, Teilzahlung

Die Partnergesellschaft ist berechtigt, mit dem Schuldner Teilzahlungen oder außer-gerichtliche Vergleiche zu vereinbaren, ohne dass die Einwilligung des Kunden eingeholt werden muss.
Teilzahlungslaufzeit: Bis zu 12 Monaten
Forderungsverzicht: Bis zu 20% der Gesamtforderungshöhe


§ 10 Eröffnung

atevis und ihre Partnergesellschaft sichern zu, dass die per Fristablauf angefallenen Inkasso-Mandate unverzüglich, spätestens nach 5 Werktagen, eröffnet werden.


§ 11 Bestätigung

Die Auftragsbestätigung für das eröffnete Inkasso-Mandat wird dem Kunden per E-Mail unter Angabe der jeweilig zugeteilten Auftragsnummer mitgeteilt.


§ 12 Forderungsbeträge

Sämtliche erhaltenen und abgerechneten Forderungsbeträge werden 14-tägig, jeweils zum 20. des Monats und 05. des Folgemonats, auf das vom atevis-Kunden angegebene Konto überwiesen.


§ 13 Information

atevis informiert den Kunden über den Eintritt und die Höhe eines Absicherungsfalles per E-Mail.


§ 14 Absicherungsfall

Mit Eintritt des Absicherungsfalles wird der Inkassofall seitens der atevis und der Partnergesellschaft abgeschlossen.

 

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