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Inkasso-Maßnahmen 001/11.Juli 2000 (hier finden Sie die BB-Inkasso als PDF-Dokument zum Download) |
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(1) Im Rahmen der Einzelforderungsabsicherung (oder Teilen davon) bei der atevis Aktiengesellschaft (im Folgenden: atevis) ist die Einleitung eines Zwangsinkasso Pflicht. |
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§ 2 Inhalt und Forderungsvoraussetzung |
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Die
Inkassodienstleistung beinhaltet die außergerichtliche Inkassobearbeitung
und setzt die Übergabe einer offenen und unbestrittenen Forderung(en)
des atevis-Kunden voraus, die durch diesen im eigenen Namen und
für eigene Rechnung gegen inländische und ausländische
Schuldner entstanden ist. |
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§ 3 Vollmacht |
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Mit Nutzung des Marktplatzes im Rahmen der Einzelforderungsabsicherung wird atevis mit ihrer Partnergesellschaft für Inkasso mit der Abwicklung aller inkassovertraglichen Maßnahmen bevollmächtigt. |
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§ 4 Ansprechpartner |
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Rechte aus der Inkassodienstleistung
gegenüber der Partnergesellschaft können nur von atevis
geltend gemacht werden. |
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§ 5 Erklärungen |
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Abgegebene Erklärungen
der Partnergesellschaft gegenüber atevis gelten gleichzeitig
als gegenüber dem atevis-Kunden abgegeben.
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§ 6 Weitergabe |
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Die Partnergesellschaft
ist berechtigt, spezialisierte Gesellschaften aus der eigenen Gruppe oder
eine Dritte Partei mit der Durchführung des Inkassos zu beauftragen. |
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§ 7 Einstellung |
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Mit der Übergabe
der Forderung an die Partnergesellschaft stellt der Kunde seine eigenen
Beitreibungsbemühungen ein. |
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§ 8 Ablehnung, Beendigung |
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atevis und
ihre Partnergesellschaft sind berechtigt, erkennbar strittige oder fruchtlose
sowie recht- oder sittenwidrige Forderungen zum Inkasso abzulehnen bzw.
bereits angenommene Aufträge zu beenden. |
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§ 9 Verzicht, Teilzahlung |
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Die Partnergesellschaft
ist berechtigt, mit dem Schuldner Teilzahlungen oder außer-gerichtliche
Vergleiche zu vereinbaren, ohne dass die Einwilligung des Kunden eingeholt
werden muss. |
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§ 10 Eröffnung |
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atevis und
ihre Partnergesellschaft sichern zu, dass die per Fristablauf angefallenen
Inkasso-Mandate unverzüglich, spätestens nach 5 Werktagen, eröffnet
werden. |
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§ 11 Bestätigung |
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Die Auftragsbestätigung
für das eröffnete Inkasso-Mandat wird dem Kunden per E-Mail
unter Angabe der jeweilig zugeteilten Auftragsnummer mitgeteilt. |
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§ 12 Forderungsbeträge |
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Sämtliche erhaltenen
und abgerechneten Forderungsbeträge werden 14-tägig, jeweils
zum 20. des Monats und 05. des Folgemonats, auf das vom atevis-Kunden
angegebene Konto überwiesen. |
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§ 13 Information |
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atevis
informiert den Kunden über den Eintritt und die Höhe eines Absicherungsfalles
per E-Mail. |
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§ 14 Absicherungsfall |
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Mit Eintritt des Absicherungsfalles
wird der Inkassofall seitens der atevis und der Partnergesellschaft
abgeschlossen. |
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