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Fassung 002-01.03.2001 |
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1. Mit dem Antrag auf Registrierung, mit jeder Anmeldung und jeder Nutzung des Marktplatzes der atevis Aktiengesellschaft (im Folgenden: atevis) erkennt der atevis-Kunde (im Folgenden: Kunde) die Gültigkeit unserer
in ihrer jeweils
gültigen und im Internet veröffentlichten Fassung als verbindlich an.
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§ 2 Registrierung |
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1. Voraussetzung für die Zulassung zur Nutzung des Marktplatzes ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages mit atevis durch die Registrierung. Der Kunde stellt hier den Antrag, in dem er die zur Registrierung verlangten Angaben auf der Eingabenmaske "Kundenregistrierung" ausfüllt. Die Annahme des Antrages erfolgt gegenüber dem Kunden durch Freischaltung und der nachfolgenden Nutzungsmöglichkeit des Marktplatzes. 2. Der Nutzungsvertrag zwischen atevis und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Anmeldung ist kostenlos und unverbindlich. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. 3. Zur Registrierung als Kunden sind berechtigt:
4. Jeder Kunde willigt
ein, dass atevis von einem geeigneten Wirtschaftsauskunftsdienst
die für eine Bonitätsbeurteilung erforderlichen Daten zur Beantragung,
Aufnahme und vereinbarungsgemäßer Abwicklung der Nutzung des Marktplatzes
erhält. Sollte die Auskunft begründeten Anlass geben, dass die Nutzungsmöglichkeit
des Marktplatzes gefährdet ist, hat atevis das Recht, den Vertrag
fristlos zu kündigen. |
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Büroanschrift: atevis
Aktiengesellschaft |
Juristischer Sitz: atevis
Aktiengesellschaft |
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§ 4 Gegenstand der Bedingungen |
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1. Diese Bedingungen regeln die Nutzung des Marktplatzes im Internet. 2. atevis stellt dem Kunden einen "Marktplatz mit mehreren Produkten und Finanzdienstleistungen" zur Verfügung. 3. Die Nutzung dieses Marktplatzes beinhaltet:
4. atevis ist berechtigt, die Nutzungsmöglichkeit des Marktplatzes zu ändern, zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Nutzungsmöglichkeiten zu sperren. 5. Für die nach Datum und Uhrzeit bestimmten Angaben auf dem Marktplatz gilt ausschließlich die Systemuhr des atevis-Servers. 6. Für den Fall,
dass eine durch atevis zur Verfügung gestellte Nutzungsmöglichkeit
des Marktplatzes von einer Behörde oder Gericht für erlaubnispflichtig
angesehen oder als gegen Rechtsvorschriften verstoßend befunden wird,
darf der Kunde diese Nutzungsmöglichkeit nicht in Anspruch nehmen. |
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§ 5 Ausschreibungsplattform |
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1. Auf dem Marktplatz
besteht die Möglichkeit der standardisierten Ausschreibung von:
2. atevis erbringt im Rahmen der Ausschreibung keine Beratung. 3. Mitteilungen über produkt- oder anbieterbezogene Informationen bzw. Aufklärungen sind keine entscheidungserheblichen Tatsachen und stellen keine individuelle Beratung dar, sondern sollen lediglich die selbstständige Angebotsaufforderung des Kunden erleichtern. 4. Die Auswahl der Anbietergesellschaften, die über atevis angesprochen werden können, obliegt alleine atevis. 5. Die Kunden- und Risikoanalysedaten werden unter dem Vorbehalt der Vollständigkeit und Prüfung (vgl. §12 Abs. 3) durch atevis so schnell wie möglich, spätestens zwei Werktage (vgl. §13) nach Datum des Zugangs bei atevis, an die geeignete(n) Anbietergesellschaft(en) zur Prüfung weitergeleitet. 6. Die Abgabe eines Angebotes bzw. das Zustandekommen eines Vertrages kann von atevis nicht garantiert und beeinflusst werden. Hierüber entscheidet die jeweilige Anbietergesellschaft selbst. 7. Wird zu einer auf dem Marktplatz getätigten Ausschreibung oder zwischen Parteien, die über den Marktplatz Kontakt zueinander gefunden haben, ein Vertragsabschluss getätigt, sind beide Seiten verpflichtet, atevis von diesem Vertragsabschluss zu unterrichten. 8. Ein möglicher Vertrag im Rahmen einer Ausschreibung kommt ausschließlich unmittelbar zwischen dem Kunden und der jeweiligen Anbietergesellschaft unter deren alleinigen Verantwortung für Inhalt und rechtliche Wirkung zustande. Er wird außerhalb der Ausschreibungsplattform erfüllt und abgewickelt. 9. Maßgeblich für den Vertrag sind die für das entsprechende Versicherungsprodukt geltenden Allgemeinen und Besonderen Bedingungen der jeweiligen Anbietergesellschaft. Im Übrigen obliegt es der jeweiligen Anbietergesellschaft, über die gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. 10. Die Risikoanalysedaten werden im Falle eines Vertragsabschlusses Bestandteil des jeweiligen Vertragverhältnisses zwischen dem Kunden und der jeweiligen Anbietergesellschaft. 11. Für die Ausschreibung entstehen dem Kunden keine Kosten. Sollte atevis für Nebenleistungen im Rahmen der Ausschreibung ausnahmsweise ein Entgelt berechnen, wird atevis dies im Rahmen ihres Internetangebotes unübersehbar zum Ausdruck bringen. Die vertragsgemäßen Prämien oder sonstigen Gebühren schuldet der Kunde der jeweiligen Anbietergesellschaft unmittelbar. 12. Bei Zuführung
eines Vertrages erhält atevis eine Provision bzw. Transaktionsgebühr,
die direkt von der jeweiligen Anbietergesellschaft an atevis gezahlt
wird. |
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§ 6 Einzelforderungsabsicherung, Einzeldebitorenabsicherung |
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1. atevis stellt dem Kunden mit den jeweiligen Partnergesellschaften aus dem Waren-/Ausfuhrkreditversicherungs- bzw. Inkassobereich bzw. in Kombination folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
2. Die Absendung und der Zugang der vollständig ausgefüllten Kunden- (Absicherungsnehmer)daten ("Mussfelder") und Risikoanalysedaten (Absicherungsrisiko) und des Abbuchungsauftrags an atevis gelten als Auftragserteilung zur Durchführung der Bonitätsprüfung und/oder Absicherung. 3. Mit Absendung und Zugang der Kunden- und Risikodaten wird atevis Vollmacht erteilt, im Namen des Kunden entgeltlich die Bonitätsprüfung oder Absicherung des benannten Absicherungsrisikos einzuleiten und bei Absicherungszusage die Überwachung und gegebenenfalls die Einziehung der Forderung gemäß den jeweiligen Besonderen Bedingungen durchzuführen. 4. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn die notwendigen und vollständig ausgefüllten Kunden- Risikoanalysedaten und der Abbuchungsauftrag der atevis zugegangen sind (vgl. § 12) und atevis die Daten an die Partnergesellschaften zur Prüfung und Entscheidung der Absicherung weitergeleitet hat. 5. Die Kunden- und Risikoanalysedaten werden unter dem Vorbehalt der Vollständigkeit und Prüfung (vgl. §12 Abs. 3) atevis so schnell wie möglich, spätestens zwei Werktage (vgl. §13) nach Datum des Eingangs bei atevis, an die Partnergesellschaft zu Prüfung weitergeleitet. 6. Die Abgabe einer Bonitätsbeurteilung oder Absicherung kann von atevis nicht garantiert und beeinflusst werden. Hierüber entscheidet die Partnergesellschaft jeweils selbst. 7. Alle Rechte und Pflichten aus der Absicherung gegenüber den Partnergesellschaften der atevis werden von diesen im Namen des Kunden geltend gemacht bzw. erbracht, soweit diese im alleinigen Entscheidungs- und Einflussbereich der atevis liegen. 8. Der Kunde ist verpflichtet, atevis alle notwendigen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die atevis in die Lage versetzen, ihre Rechte und Pflichten gegenüber ihren Partnergesellschaften ausüben zu können. 9. Erklärungen gegenüber den Partnergesellschaften können vom Kunden nur gegenüber atevis rechtswirksam abgegeben werden, es sei denn, die ordnungsgemäße Abwicklung der Absicherung der atevis erfordert eine direkte Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Partnergesellschaft und atevis erklärt hierzu ihre Einwilligung. 10. Die Dienstleistungen der atevis beruhen produkt- und spartenspezifisch auf Besonderen Bedingungen, die auf dem Marktplatz deutlich und kenntlich als solche hinterlegt sind. 11. Die jeweiligen Besonderen Bedingungen sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der atevis (gem. pdf-Format). 12. Besondere Bedingungen
der atevis gibt es derzeit für: |
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§ 7 Zahlungsmodalitäten und Abrechnungssysteme im Rahmen von Bonitätsprüfung, Einzelforderungsabsicherung, Einzeldebitorenabsicherung |
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1. Der Kunde willigt ein, dass atevis automatisch das jeweils zum Einzug anfallende Entgelt im Rahmen der Bonitätsprüfung oder Absicherung mittels Abbuchungsauftrag einziehen kann. 2. Aus Rechts- und Sicherheitsgründen wird bis auf weiteres vereinbart, dass der Abbuchungsauftrag des Kunden mit Datum, Stempel, Unterschrift ausgefertigt und atevis unverzüglich per Fax oder Brief zur Verfügung gestellt wird. 3. Solange der Abbuchungsauftrag atevis nicht schriftlich vorliegt, hat diese das Recht zu entscheiden, ob sie die vorliegende Bonitätsprüfung oder Absicherung bearbeitet. 4. Das Entgelt für die Bonitätsprüfung / Absicherung ist grundsätzlich sofort fällig. 5. Ist der Einzug per Abbuchung mangels Deckung nicht möglich oder wird die Abbuchungsermächtigung widerrufen, wird atevis mit sofortiger Wirkung von allen Leistungszusagen befreit. 6. Der Mangel an Deckung auf dem Konto bzw. der Widerruf der Abbuchungsermächtigung kann auch nicht durch individuelles Handeln des Kunden im Nachhinein geheilt werden. 7. Entsprechend der Nutzung des Marktplatzes teilt der Kunde atevis die erforderlichen Kundendaten mit. Dies sind die korrekten Namens-, Adress-, Telefon-, Fax-, E-Mail- und Bankverbindungsdaten. 8. Der Kunde ist verpflichtet, atevis über alle entsprechenden Änderungen unverzüglich zu informieren. 9. Eine Missachtung
dieser Pflicht stellt für atevis einen wichtigen Grund zur fristlosen
Kündigung der Nutzung des Marktplatzes dar. |
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§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz |
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1. atevis gewährleistet die Einhaltungen deutschen Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten werden bei atevis nur zum Zwecke der Ermöglichung des Zugangs, der Geschäftsbesorgung und der Abrechnung sowie den anderen in diesem Abschnitt genannten Zwecken erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Eine Nutzung dieser Informationen ist allein für den Gebrauch zur Durchführung der jeweiligen Nutzung des Marktplatzes erlaubt. 2. Alle Mitarbeiter der atevis sind ausdrücklich auf das Datengeheimnis nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet worden. 3. Hinweis: Der
Kunde wird hiermit gemäß § 33 BDSG davon unterrichtet, dass seine Identifikations-
und Protokolldaten, wie etwa Anmeldekennung, Tagesdatum und Uhrzeit zum
Zwecke der Datensicherheitskontrolle sowie zu Dokumentations- und Abrechnungszwecken
verarbeitet und genutzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Nutzungsberechtigten
hierüber entsprechend zu informieren. |
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§ 9 Einwilligungserklärung |
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1. Mit dem Antrag auf Registrierung, mit jeder Anmeldung sowie mit jeder Nutzung des Marktplatzes der atevis willigt der Kunde ein, dass atevis im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus der Nutzung ergeben, an ihre Anbieter- und Partnergesellschaften zur Durchführung der jeweiligen Nutzung übermitteln darf. 2. In einigen Fällen
bedienen sich unsere Anbieter- und Partnergesellschaften weiterer Gesellschaften
(z.B. Rückversicherer), denen sie ebenfalls die entsprechenden Daten zur
Verfügung stellen dürfen. |
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§ 10 Angaben |
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1. Der Kunde ist allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben / Eingaben auf dem Marktplatz verantwortlich, auch wenn eine andere Person die Eintragung vornimmt. Striche und sonstige Zeichen oder Nichtbeachtung gelten als Verneinungen. 2. Unrichtige Beantwortung
der Fragen nach Gefahrenumständen sowie Verschweigen auch sonstiger Gefahrumstände
können atevis berechtigen, zugesagte Leistungen aus der Nutzung
des Marktplatzes zu versagen bzw. zu widerrufen und stellt sie von jeglicher
Pflicht zur Erfüllung aus der jeweilig in Anspruch genommen Nutzung frei.
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§ 11 Grundlagen der Nutzung |
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1. Die Nutzungsmöglichkeit des Marktplatzes erfolgt auf der Grundlage der aktuellen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Internets zu den nachfolgenden Nutzungsbedingungen. 2. atevis ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, es sei denn, die Änderung oder Abweichung ist unter Berücksichtigung der Interessen der atevis für den Kunden nicht zumutbar. 3. Der Kunde erklärt sich im Rahmen der Nutzung des Marktplatzes mit der Zusendung von E-Mails an die von ihm angegebene Adresse einverstanden. 4. atevis behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Besonderen Bedingungen zu ändern. 5. Alle Änderungen
werden den Kunden unter Angabe des Änderungszeitpunktes via E-Mail mitgeteilt.
Sollte der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang widersprochen
haben, gelten die Bedingungen ohne Bestätigung als angenommen. Für eine
zum Zeitpunkt der Änderung bereits erfolgte Nutzung des Marktplatzes gelten
die Leistungszusagen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Besonderen
Bedingungen in ihrer alten Form. |
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§ 12 Zugang zur atevis |
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1. Der Kunde ist für die Herstellung der Verbindung vom eigenen Rechner zum Server der atevis selbst verantwortlich. 2. atevis kann nicht ausschließen, dass eine Person, die über den zur Verfügung gestellten Marktplatz Erklärungen abgibt oder entgegennimmt, tatsächlich nicht existiert oder nicht zur Abgabe der Entgegennahme von Willenserklärungen legitimiert bzw. bevollmächtigt ist. atevis übernimmt deshalb keinerlei Haftung hierfür. Auch nach den Regeln eines Boten ohne Botenmacht ist die Haftung hierfür ausgeschlossen. 3. Eine inhaltliche Überprüfung Kunden- und Risikodaten oder sonstige Angaben wird von der atevis nicht geschuldet. atevis behält sich aber vor, Anfragen, die sie für gesetz- oder sittenwidrig oder wegen unzureichenden Inhalts oder aus sonstigen Gründen für die Nutzung des Marktplatzes für ungeeignet hält, unter Benachrichtigung des Kunden zu entfernen und nicht an die Anbieter- oder Partnergesellschaften weiterzuleiten. 4. Mitteilungen,
die im Rahmen der Nutzung des Marktplatzes an atevis übermittelt
werden, sind für die Beteiligten der jeweiligen Nutzung des Marktplatzes
verbindlich. |
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§ 13 Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des Marktplatzes |
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1. Der Marktplatz steht für die Registrierung und für die jeweilige Nutzung von Montag
- Donnerstag in der Zeit von 8 - 19 Uhr 2. Der Marktplatz wird permanent gewartet. Durch Wartung und Weiterentwicklung des Programms können Nutzungsmöglichkeiten vorübergehend eingeschränkt oder unterbrochen werden. 3. Eine Haftung der atevis für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen. 4. Leistungsverzögerungen
auf Grund höherer Gewalt und von Ereignissen, die atevis nicht
zu vertreten hat und die die Leistung nicht nur vorübergehend wesentlich
erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei den Kooperationspartnern
eintreten - , hat atevis nicht zu vertreten. Sie berechtigen atevis,
die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben. |
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§ 14 Nutzungserlaubnis, -beschränkungen |
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1. Die zur Nutzung des Marktplatzes der atevis zur Verfügung gestellte Internet-Plattform ist von atevis entwickelt worden und unterliegt dem Urheberrechtsschutz. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen bei atevis. Nutzungs- und Verwertungsrechte stehen dem Nutzer nur zu, soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Besonderen Bedingungen festgelegt sind. Der Kunde darf abgerufene Informationen und Ergebnisse des Dienstes nur zum eigenen Gebrauch - nicht jedoch gewerbsmäßig - verwenden. 2. Darüber hinausgehende
Nutzungen der abgerufenen Informationen und Ergebnisse der Dienstleistung
sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der atevis
erlaubt. |
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§ 15 Pflichten des Kunden |
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1. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei der Inanspruchnahme des Marktplatzes der atevis an geltende Rechtsvorschriften und die allgemeinen Regeln über die Nutzung des Internets zu halten. 2. Er hat jede Inanspruchnahme des Marktplatzes zu unterlassen, die über die berechtigte zweckentsprechende Nutzung des zur Verfügung gestellten Programms hinausgeht. 3. Der Kunde hält
atevis von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die gegen atevis
wegen schuldhafter Verletzung von Rechten Dritter durch den Kunden oder
wegen eines schuldhaften gesetz- oder vertragswidrigen Verhaltens des
Kunden gegen atevis geltend gemacht werden können. |
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§ 16 Unberechtigte Nutzung durch Dritte |
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1. Zur Nutzung des Marktplatzes der atevis erhält der Kunde ein oder mehrere Passwort/e sowie eine oder mehrere Benutzerkennung/en. Der Kunde gewährleistet die zur Genehmigung der geschäftlichen innerbetrieblichen Nutzung und den ordnungsgemäßen Gebrauch des/der Passwort/e sowie der Benutzerkennung/en notwendigen Sicherungsmaßnahmen sicherzustellen. 2. Über Missbrauchsgefahren bzw. die Veröffentlichung des / der Passworte(s) sowie der Benutzerkennung(en) hat der Kunde atevis unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 3. Wenn atevis
Kenntnis von einem möglichen Missbrauch der Anwendung erlangt, darf
atevis die erforderlichen Maßnahmen ergreifen und insbesondere den
Kunden von der Nutzung ausschließen. |
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§ 17 Links |
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| Der Marktplatz
von atevis kann Links zu den Web-Seiten anderer Anbieter oder Gesellschaften
enthalten, für deren Inhalte atevis keine Haftung übernimmt. |
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§ 18 Beendigung bzw. Kündigung der Nutzung des Marktplatzes |
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1. Passwort/e und Benutzerkennung/en dienen lediglich der ordnungsgemäßen Durchführung der Nutzung des Marktplatzes. 2. Der Nutzungsvertrag kann von beiden Seiten jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Angaben von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt per E-Mail. 3. Im Übrigen kann
atevis die Teilnahme zur Nutzung mit sofortiger Wirkung unter
Verlust sämtlicher Ansprüche unterbinden, wenn der Kunde Anlass zur einer
solchen Kündigung aus wichtigem Grund gegeben hat. Als wichtiger Grund
gelten insbesondere Verstöße aus §§ 2, 7, 15, und 16 dieser AGB´s. |
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§ 19 Gewährleistung |
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1. atevis übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der über das Internet transportierten Daten. 2. Der Kunde nutzt das Internet auf eigene Gefahr und unterliegt dabei den national oder international geltenden Gesetzen und Vorschriften. 3. atevis weist darauf hin, dass bestimmte Risiken (z.B. Angriffe auf ausgetauschte Daten; Virenrisiko) nach dem derzeitigen Stand der Technik im Internet nicht vollständig technisch beherrschbar sind und dass insbesondere der Datentransport über das Internet zum Kunden außerhalb des Einflussbereiches der atevis liegt. 4. Dem Kunden obliegt es, eigenverantwortlich Vorkehrungen gegen die technischen Risiken der Systemnutzung zu treffen. 5. Die Gewährleistung für Mängel auf Grund von Hardware- bzw. Betriebssystemen, die dem Bereich des Kunden zuzuordnen sind, ist ausgeschlossen. 6. Es liegt im Verantwortungsbereich
des Kunden, den Inhalt der aus der Benutzung des Marktplatzes gewonnenen
Ergebnisse und deren Tauglichkeit für den jeweiligen Verwendungszweck
zu überprüfen. |
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§ 20 Haftung |
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1. atevis haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihr, ihren Organen, leitenden Angestellten oder Mitarbeitern verursachten Schäden. 2. Handelt es sich um die Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar ist, haftet atevis in jedem Fall für den Teil des zurechenbaren Verschuldens. 3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet atevis der Höhe nach grundsätzlich nur auf Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens, maximal wird die Haftung auf die derzeit gültige Höhe der bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung beschränkt. 4. atevis haftet nicht für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere für Schäden an den Daten, deren Verlust sowie entgangenem Gewinn. 5. Der Kunde haftet
für den Schaden, der dadurch entsteht, dass durch sein fahrlässiges und
vorsätzliches Verhalten Dritte von dem / den Passwort(en) oder der / den
Benutzerkennung(en) Kenntnis erhalten. |
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§ 21 Formales |
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1. Für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Besonderen Bedingungen zwischen atevis und dem Kunden gilt das formelle und materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist maßgebend. 3. Gerichtsstand
für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Aschaffenburg, Bundesrepublik
Deutschland. |
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§ 22 Beweisregeln |
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1. Weiterhin wird vereinbart, dass im Prozess die Anwendung der Beweisregeln nicht zur Unzulässigkeit der Datennachricht als Beweismittel führt a) nur deshalb, weil
es sich um eine Datennachricht handelt; oder Eine Information
in Form einer Datennachricht hat gebührenden Beweiswert. Bei der Würdigung
des Beweiswertes einer Datennachricht ist zu berücksichtigen: Die Zuverlässigkeit
der Art und Weise, in der diese Datennachricht erzeugt, gespeichert oder
weitergegeben wurde; die Zuverlässigkeit der Art und Weise, in der die
Integrität der Information gewahrt wurde; die Art und Weise der Bezeichnung
des Urhebers und alle sonstigen relevanten Faktoren. |
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§ 23 Schlussbestimmungen |
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1. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der Besonderen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des jeweiligen Geschäftsbesorgungsvertrages im Übrigen nicht betroffen. 2. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine im Wege der Auslegung und Wahrung des wirtschaftlichen Gleichgewichtes zu ermittelnde Regelung. |
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