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Wenn der Auftraggeber nicht zahlt. Welche
Möglichkeiten haben Unternehmen, um sich gegen die
schlechte Zahlungsmoral abzusichern ? Nicht erst das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen ("Beschleunigungsgesetz") vom Mai 2000 hat die schlechte Zahlungsmoral deutscher Auftraggeber zum Thema gemacht. Die vergangenen Jahre haben mit Neuerungen im Bereich der Kreditversicherung und der neuen Branche "Prozessfinanzierung" auch auf dem Versicherungsmarkt einiges in Bewegung gebracht. Die Beratung von Firmenkunden über Möglichkeiten des Forderungsmanagements gehört heute zu den Aufgaben jedes kompetenten Beraters. Was können Unternehmen tun, um sich gegen die schlechte Zahlungsmoral von Geschäftspartnern abzusichern ? Im folgenden Beitrag werden verschiedene Varianten des Forderungsmanagements vorgestellt und Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen: Tipps
für Zahlungsbeschleunigung 1.
Tipps für Zahlungsbeschleunigung 2.
"Vertrauen ist gut - Vorsorge ist besser" –
die
Vertrags- und Honorarrechtschutzversicherung 3.
"Für Ihren Auftraggeber würden Sie nicht die Hand
ins Feuer legen" - Sie sichern Ihre Forderungen gegen
Insolvenz und Zahlungsverzug ab Der neue Schutz vor Forderungsausfall sichert Werk- oder Dienstleistungen im In- und Ausland im Wert von 10.000 bis 2 Mio. Euro ab. Wahlweise kann der volle Betrag oder ein Anteil von mindestens 60 % versichert werden - und zwar noch bis 30 Tage nach erbrachter Leistung (Schlussrechnung). Die Kreditversicherer prüfen und überwachen vor Vertragsschluss und nach Projektbeginn die Bonität aller Projektbeteiligten, übernehmen nach Vorgaben des Versicherungsnehmers das Inkasso und entschädigen bei Insolvenz. Die
Prämien werden transparent und individuell berechnet je
nach Abnehmer- und Länderrisiko, Höhe der
Einzelforderung und Laufzeit der Forderung. Die
Selbstbeteiligung ist mit wahlweise 10 % oder 15 % sehr
gering. 4.
"Der Auftraggeber zahlt nicht" - Sie klagen Ihr
Honorar bei Gericht ein Insbesondere im Bauwesen ist nach den ersten gerichtlichen "Vorbehaltsurteilen" ein Prozess der wirkungsvollste Weg, sich gegen die gängige Praxis vieler Auftraggeber zu wehren, mit Schadenersatzansprüchen Honorarrechnungen kürzen oder fällige Zahlungen verweigern zu wollen oder nur viel zu spät zu begleichen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem Architekten kürzlich nämlich erstmals einen "vollstreckbaren Titel" zugesprochen, obwohl über die Schadenersatzansprüche des Auftraggebers noch nicht entschieden worden ist. Damit können jetzt endlich unstreitige vertragliche Werklohn- oder Honoraransprüche von Schadensersatzprozessen abgetrennt und separat vollstreckt werden, man muss als Gläubiger bei aufgerechneten Schadensersatzforderungen also nicht mehr die meistens langwierige Beweisaufnahme abwarten. Gerade für mittelständische Unternehmen ist ein Prozess oft der letzte Ausweg, weil sie wegen ihrer geringen Finanzreserven materielle und personelle Vorleistungen nicht lange vorfinanzieren könnten und dadurch häufig in ihrer Existenz bedroht würden. Die PROXX AG etwa wurde 1999 aufgrund dieser Problemstellung als erster deutscher Prozessfinanzierer für Bauprozesse gegründet, um solchen Firmen eine Antwort auf die schlechte Zahlungsmoral im deutschen Baugewerbe anzubieten. Die ersten erfolgreichen Honorarforderungen von Planern konnten bereits gerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden, zuletzt z.B. eine Forderung von 376.000,- DM gegen ein Tochterunternehmen des Holzmann-Konzerns. Die
Vorteile der Prozessfinanzierung: Fazit: Eine Forderungsausfallversicherung ist die einzige Variante des Forderungsmanagements, die eine wirksame Absicherung bei Insolvenz des Auftraggebers bietet. Ist der Schuldner pleite, nutzt auch der beste Honorarrechtschutz nichts. Von Insolvenzen abgesehen, ist ein speziell auf Planungsbüros abgestimmter Rechtschutz immer wichtiger. Beide Varianten - Rechtschutz und Forderungsausfallversicherung - bringen es freilich mit sich, dass die Prämie auch dann anfällt, wenn die Forderung vertragsgemäß bezahlt wird. Zusätzlich ist bei der Einzelforderungsabsicherung zu beachten, dass der Kreditversicherer bei Zahlungsverzug nur dann leistet, wenn die abgesicherte Forderung nicht strittig ist. Macht der Auftraggeber Einwände gegen die Schlussrechnung geltend, sind Prozesse gerade für mittelständische Ingenieurbüros oft der letzte Ausweg. Die Prozesskosten, die im Falle einer Niederlage zu tragen sind, sind streitwertbedingt oft so hoch, dass eine Honorarklage ohne Rechtschutz oder Prozessfinanzierer oft unmöglich sei. Ist keine Rechtschutzversicherung vorhanden, steht der Weg zu einem Prozessfinanzierer dann offen, wenn die Forderung über einem bestimmten Streitwert liegt - beim Baurechts-Prozessfinanzierer PROXX AG über 50.000 Euro. Unternehmen, die Rechtschutzprämien einsparen möchten, sollten sich daher genau überlegen, ob sie über genügend Liquidität verfügen, um Beträge unter 50.000 Euro selbst einklagen oder auch einmal ‚abschreiben‘ können. In jedem Fall sollten Unternehmen auf die nicht fristgemäße Zahlung Ihrer Forderungen keineswegs mit Langmut reagieren - dafür ist die eigene Leistung zu viel wert. Die Beratung zum Forderungsmanagement sollte mit Honorarrechtschutz, Prozessfinanzierung und Forderungsausfallversicherung alle wesentlichen Dienstleistungen umfassen. Detlef Becker |
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