AssCompact - Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Dezember 2001

Wenn der Auftraggeber nicht zahlt.

Welche Möglichkeiten haben Unternehmen, um sich gegen die schlechte Zahlungsmoral abzusichern ?
Tipps für das Forderungsmanagement.

Nicht erst das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen ("Beschleunigungsgesetz") vom Mai 2000 hat die schlechte Zahlungsmoral deutscher Auftraggeber zum Thema gemacht. Die vergangenen Jahre haben mit Neuerungen im Bereich der Kreditversicherung und der neuen Branche "Prozessfinanzierung" auch auf dem Versicherungsmarkt einiges in Bewegung gebracht. Die Beratung von Firmenkunden über Möglichkeiten des Forderungsmanagements gehört heute zu den Aufgaben jedes kompetenten Beraters. Was können Unternehmen tun, um sich gegen die schlechte Zahlungsmoral von Geschäftspartnern abzusichern ? Im folgenden Beitrag werden verschiedene Varianten des Forderungsmanagements vorgestellt und Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen:

Tipps für Zahlungsbeschleunigung
Vertrags- und Honorarrechtschutz
Absicherung der Forderung gegen Zahlungsverzug und Insolvenz
Forderungsklage mit Prozessfinanzierer

1. Tipps für Zahlungsbeschleunigung
Bis zum Inkrafttreten der für 2002 geplanten Schuldrechtsreform der Bundesregierung, mit der die Verzögerung des Verzugseintritts nach 30 Tagen ab Fälligkeit zurückgenommen werden soll, muss man Schuldner mittels AGB-Regelungen schneller in Verzug setzen. Auf jeden Fall sollte man einen Passus in die AGB aufnehmen, der es ermöglicht, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
Ein probates Druckmittel ist die Drohung mit Ersatzforderungen wegen entgangener Aktiengewinne. Für den Schuldner entsteht so ein zusätzliches und überdies unkalkulierbares Risiko, das seine Zahlungsbereitschaft womöglich erhöht. Dabei sind die Drohungen nicht nur heiße Luft: Gerichte haben Gläubigern durchaus bereits Schadenersatz für entgangene fiktive Anlagegewinne zugesprochen - wenn auch unter eingegrenzten rechtlichen Voraussetzungen.

2. "Vertrauen ist gut - Vorsorge ist besser" – die Vertrags- und Honorarrechtschutzversicherung
Vor allem im Bauwesen und weil mittlerweile viele Auftraggeber eigene Rechtsabteilungen beschäftigen, wird ein speziell auf die Branche abgestimmter Rechtschutz immer wichtiger. Eine Vertrags- und Honorarrechtschutzversicherung ermöglicht kostenfreien Rechtsbeistand in Forderungs-, Honorar- und Werklohnprozessen. Die Vorteile der Honorarrechtschutzversicherung: Unternehmen sind bei allen Vertragsstreitigkeiten (nicht immer nur Honorarfragen!) abgesichert. Unternehmen sind auch bei Klagen der Vertragspartner abgesichert. Unternehmen sind auch bei kleineren Streitwerten abgesichert.

3. "Für Ihren Auftraggeber würden Sie nicht die Hand ins Feuer legen" - Sie sichern Ihre Forderungen gegen Insolvenz und Zahlungsverzug ab
Mit der Absicherung gegen Insolvenz und Zahlungsverzug für einzelne Forderungen wurde kürzlich eine Nachfragelücke geschlossen: nach einem Kreditversicherungskonzept, bei dem sich die Prämie an der Größenordnung eines konkreten Projekts und nicht an der Summe der Forderungen aller Debitoren orientiert.
Neue Perspektiven im Forderungsmanagement eröffnen sich vor allem mittels des obligatorisch inbegriffenen Inkassoverfahrens inklusive Überwachung der Fristen. Dabei kann der Versicherungsnehmer je nach Geschäftspartner ein individuelles Zahlungsziel und eine Karenzfrist festlegen, so dass zum Beispiel im Inland bis zu 150 Tage nach Fälligkeit abgewartet werden können, bevor die Inkassomaßnahmen eingeleitet werden. So wird vermieden, dass bestehende gute Kundenbeziehungen unnötig belastet werden, und gleichzeitig wird ein fest definiertes Ende für die Geduld mit dem säumigen Debitor festgesetzt.

Der neue Schutz vor Forderungsausfall sichert Werk- oder Dienstleistungen im In- und Ausland im Wert von 10.000 bis 2 Mio. Euro ab. Wahlweise kann der volle Betrag oder ein Anteil von mindestens 60 % versichert werden - und zwar noch bis 30 Tage nach erbrachter Leistung (Schlussrechnung). Die Kreditversicherer prüfen und überwachen vor Vertragsschluss und nach Projektbeginn die Bonität aller Projektbeteiligten, übernehmen nach Vorgaben des Versicherungsnehmers das Inkasso und entschädigen bei Insolvenz.

Die Prämien werden transparent und individuell berechnet je nach Abnehmer- und Länderrisiko, Höhe der Einzelforderung und Laufzeit der Forderung. Die Selbstbeteiligung ist mit wahlweise 10 % oder 15 % sehr gering.
Die Vorteile der Einzelforderungsabsicherung:
Die Forderungsausfallversicherung ist der einzige Schutz bei Insolvenz des Auftraggebers. Mit diesem Konzept können Auftragnehmer gezielt riskante Forderungen noch bis 30 Tage nach erbrachter Leistung absichern und müssen keine Prämie für zuverlässige Geschäftspartner zahlen. Der Versicherungsnehmer bekommt seine Absicherungsentschädigung bei Zahlungsverzug bzw. Insolvenz des Auftraggebers spätestens 30 Tage nach Nachweis des Absicherungsfalles ausgezahlt.

4. "Der Auftraggeber zahlt nicht" - Sie klagen Ihr Honorar bei Gericht ein
Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen: Ihr Auftraggeber zahlt nicht. Um Ihre Forderung jetzt noch zu erhalten, müssen Sie vor Gericht. Das Problem bei Gerichtsprozessen: je höher der Streitwert, desto höher die Prozesskosten, die Sie im Falle einer Niederlage tragen müssten. Bei diesem Problem helfen Ihnen Prozessfinanzierer wie die PROXX AG: Das Unternehmen nimmt Klägern bei Honorar- und Werklohnprozessen gegen Beteiligung an der Forderung das Prozesskostenrisiko ab und steht ihnen mit Spezialanwälten und Sachverständigen zur Seite (www.proxx.de). Der Mindeststreitwert beträgt 50.000 €, die Erfolgsbeteiligung hängt von der Höhe des Streitwerts und dem Verfahrensstand ab, beträgt aber in der Regel 50 Prozent.

Insbesondere im Bauwesen ist nach den ersten gerichtlichen "Vorbehaltsurteilen" ein Prozess der wirkungsvollste Weg, sich gegen die gängige Praxis vieler Auftraggeber zu wehren, mit Schadenersatzansprüchen Honorarrechnungen kürzen oder fällige Zahlungen verweigern zu wollen oder nur viel zu spät zu begleichen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem Architekten kürzlich nämlich erstmals einen "vollstreckbaren Titel" zugesprochen, obwohl über die Schadenersatzansprüche des Auftraggebers noch nicht entschieden worden ist. Damit können jetzt endlich unstreitige vertragliche Werklohn- oder Honoraransprüche von Schadensersatzprozessen abgetrennt und separat vollstreckt werden, man muss als Gläubiger bei aufgerechneten Schadensersatzforderungen also nicht mehr die meistens langwierige Beweisaufnahme abwarten.

Gerade für mittelständische Unternehmen ist ein Prozess oft der letzte Ausweg, weil sie wegen ihrer geringen Finanzreserven materielle und personelle Vorleistungen nicht lange vorfinanzieren könnten und dadurch häufig in ihrer Existenz bedroht würden. Die PROXX AG etwa wurde 1999 aufgrund dieser Problemstellung als erster deutscher Prozessfinanzierer für Bauprozesse gegründet, um solchen Firmen eine Antwort auf die schlechte Zahlungsmoral im deutschen Baugewerbe anzubieten. Die ersten erfolgreichen Honorarforderungen von Planern konnten bereits gerichtlich erfolgreich durchgesetzt werden, zuletzt z.B. eine Forderung von 376.000,- DM gegen ein Tochterunternehmen des Holzmann-Konzerns.

Die Vorteile der Prozessfinanzierung:
Kläger tragen kein eigenes Kostenrisiko für Gerichts- und Anwaltskosten.
Kläger bewahren Ihre Liquidität und können sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren.
Kläger brauchen Ihre Forderung aus Scheu vor dem Prozesskostenrisiko nicht einzuschränken.
Allein die finanzielle Stärke der Prozessfinanzierer und beim Beispiel PROXX AG die Kompetenz aus über 25-jähriger Erfahrung der Muttergesellschaft im Baurecht schreckt viele Auftraggeber vor einem Prozess über mehrere Instanzen ab.
Kläger haben eine bessere Basis für eventuelle Vergleichsverhandlungen.
Die Prozessfinanzierer empfehlen den Klägern Spezialanwälte und Spezialgutachter.

Fazit: Eine Forderungsausfallversicherung ist die einzige Variante des Forderungsmanagements, die eine wirksame Absicherung bei Insolvenz des Auftraggebers bietet. Ist der Schuldner pleite, nutzt auch der beste Honorarrechtschutz nichts. Von Insolvenzen abgesehen, ist ein speziell auf Planungsbüros abgestimmter Rechtschutz immer wichtiger. Beide Varianten - Rechtschutz und Forderungsausfallversicherung - bringen es freilich mit sich, dass die Prämie auch dann anfällt, wenn die Forderung vertragsgemäß bezahlt wird. Zusätzlich ist bei der Einzelforderungsabsicherung zu beachten, dass der Kreditversicherer bei Zahlungsverzug nur dann leistet, wenn die abgesicherte Forderung nicht strittig ist. Macht der Auftraggeber Einwände gegen die Schlussrechnung geltend, sind Prozesse gerade für mittelständische Ingenieurbüros oft der letzte Ausweg. Die Prozesskosten, die im Falle einer Niederlage zu tragen sind, sind streitwertbedingt oft so hoch, dass eine Honorarklage ohne Rechtschutz oder Prozessfinanzierer oft unmöglich sei.

Ist keine Rechtschutzversicherung vorhanden, steht der Weg zu einem Prozessfinanzierer dann offen, wenn die Forderung über einem bestimmten Streitwert liegt - beim Baurechts-Prozessfinanzierer PROXX AG über 50.000 Euro. Unternehmen, die Rechtschutzprämien einsparen möchten, sollten sich daher genau überlegen, ob sie über genügend Liquidität verfügen, um Beträge unter 50.000 Euro selbst einklagen oder auch einmal ‚abschreiben‘ können. In jedem Fall sollten Unternehmen auf die nicht fristgemäße Zahlung Ihrer Forderungen keineswegs mit Langmut reagieren - dafür ist die eigene Leistung zu viel wert. Die Beratung zum Forderungsmanagement sollte mit Honorarrechtschutz, Prozessfinanzierung und Forderungsausfallversicherung alle wesentlichen Dienstleistungen umfassen.

Detlef Becker

http://www.atevis.de