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Forderungsmanagement - Absicherung gegen schlechte Zahlungsmoral Aufgrund der steigenden Zahl der Insolvenzen in der Baubranche hat die UNITA Dienstleistungsgruppe jetzt als erster Anbieter auf dem deutschen Markt eine Absicherung gegen Insolvenz und Zahlungsverzug für einzelne Forderungen und damit eine neue Option des Forderungsmanagements eingeführt. Geschäftsführer Claus D. Bothe fasst die Vorteile zusammen: "Planungsbüros können gezielt riskante Forderungen noch bis 30 Tage nach Erstellung der Schlussrechnung absichern, müssen keine Prämie für zuverlässige Geschäftspartner zahlen und bekommen ihre Entschädigung bei Zahlungsverzug bzw. Insolvenz des Auftraggebers spätestens 30 Tage nach Nachweis des Absicherungsfalles ausgezahlt." Eine Forderungsausfallversicherung sei überdies des einzige Variante des Forderungsmanagements, die eine wirksame Absicherung bei Insolvenz biete. "Ist der Schuldner pleite, nutzt auch der beste Honorarrechtsschutz nichts", so der Risikomanagement-Experte. Von Insolvenzen abgesehen, sei ein speziell auf Planungsbüros abgestimmter Rechtsschutz schon wegen der schlechten Zahlungsmoral im Bauwesen und weil mittlerweile fast jeder Auftraggeber eine eigene Rechtsabteilung beschäftige, immer wichtiger. Beide Varianten - Rechtsschutz und Forderungsausfallversicherung - brächten es freilich mit sich, dass die Prämie auch dann anfalle, wenn die Forderung vertragsgemäß bezahlt wird. Zusätzlich sei bei der Einzelforderungsabsicherung zu beachten, dass der Kreditversicherer bei Zahlungsverzug nur dann leiste, wenn die abgesicherte Forderung nicht strittig sei. "macht der Auftraggeber gegen die Schlussrechnung Einwände geltend, sind Prozesse gerade für mittelständische Ingenieursbüros oft der letzte Ausweg, weil sie sich wegen ihrer geringen Finanzreserven materielle und personelle Vorleistungen nicht lange vorfinanzieren können und dadurch häufig in ihrer Existenz bedroht sind. Die Prozesskosten, die im Falle einer Niederlage zu tragen sind, seien streitwertbedingt oft so hoch, dass eine Honorarklage ohne Rechtsschutz oder Prozessfinanzierer oft unmöglich sei. Sei kein Rechtsschutz vorhanden, stehe der Weg zu einem Prozessfinanzierer dann offen, wenn die Forderungen über einem bestimmten Streitwert liege - beim Baurechts-Prozessfinanzierer Proxx AG über 100.000 DM. Bothe: "Planungsbüros, die Rechtsschutzprämien einsparen möchten, sollten sich daher genau überlegen, ob sie über genügend Liquidität verfügen, um Beträge unter 100.000 DM selbst einklagen oder auch einmal abschreiben können." |
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