Deutsches Ingenieurblatt - Brandenburg - das Fachmagazin für Ingenieure des Bauwesens

September 2001

Nur noch wirklich riskante Forderungen absichern

Aufgrund der steigenden Zahl der Insolvenzen in der Baubranche hat die UNITA Dienstleistungsgruppe jetzt als erster Anbieter auf dem deutschen Markt eine Absicherung gegen Insolvenz und Zahlungsverzug für einzelne Forderungen und damit eine neue Option des Forderungsmanagements eingeführt. Geschäftsführer Claus D. Bothe fasst die Vorteile zusammen: "Planungsbüros können gezielt riskante Forderungen noch bis 30 Tage nach Erstellung der Schlussrechnung absichern, müssen keine Prämie für zuverlässige Geschäftspartner zahlen und bekommen ihre Entschädigung bei Zahlungsverzug bzw. Insolvenz des Auftraggebers spätestens 30 Tage nach Nachweis des Absicherungsfalles ausgezahlt." Eine Forderungsausfallversicherung sei überdies des einzige Variante des Forderungsmanagements, die eine wirksame Absicherung bei Insolvenz biete. "Ist der Schuldner pleite, nutzt auch der beste Honorarrechtschutz nichts", so der Risikomanagement-Experte dessen Unternehmen mit Honorarrechtsschutz, Prozessfinanzierung (PROXX AG) und Ausfallversicherung alle wesentlichen Dienstleistungen zur Absicherung von Forderungen anbieten.

Partner der UNITA ist der Internet-Marktplatz atevis (atevis.de), wo sich Interessenten die Prämien für eine Einzelforderungsabsicherung mit einem Online-Kalkulator selbst errechnen können. Dabei hat der Kunde die Wahl, zu welchem Anteil er eine Forderung absichern möchte - jeder Betrag zwischen 10.000 und 2 Mio. (Euro) ist möglich, sofern er 60% der Forderungssumme übersteigt. Die Prämien werden transparent und individuell berechnet je nach Abnehmer und Länderrisiken. Höhe der Einzelforderung und Laufzeit der Forderung. Geringe Selbstbeteiligungssätze zwischen 10% und 15% machen das UNITA-Konzept noch attraktiver. Auch das Fehlen der Beschränkung der Höchstentschädigung im Absicherungsfall unterscheiden die neue Einzelforderungsabsicherung von der herkömmlichen Warenkreditversicherung.

Beispiel: Beratender Ingenieur, Deutschland
Höhe Netto-Einzelforderung 50.000
Absicherungssumme 50.000 = 100%
Selbstbehalt in % 10% (alternativ 15%)
Zahlungsziel in Tagen 30 Tage (nach Leistung / Erstellung Schlussrechnung)
Karenzfrist für Inkassoverfahren 15 Tage
Absicherungsentgelt 1.480 (incl. MwSt., Inkassopauschale, Prämie, Prüfgebühr)
Informationen unter 0201/87220-33, www.unita.de
http://www.atevis.de