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Atradius - Übersicht Insolvenzordnung (InsO) seit dem 1. März 2012
Welche Änderungen hat das ESUG in der Insolvenzordnung bewirkt?
Seit dem 1. März 2012 sind mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) weitreichende Änderungen der Insolvenzordnung in Kraft getreten. In unserer Übersicht werden nur die von den Änderungen betroffenen Passagen gegenübergestellt, so dass die Streichungen und Ergänzungen schnell ersichtlich werden.
Welche Ziele werden mit dem ESUG verfolgt?
Mit dem ESUG will die Bundesregierung die Restrukturierung von in die Krise geratenen Unternehmen vereinfachen, effektiver gestalten und damit erleichtern. Das Insolvenzverfahren soll für alle Beteiligten planbarer werden und so den Rahmen für eine Fortführung sanierungsfähiger Unternehmen und den Erhalt von Arbeitsplätzen schaffen.
Zu den wichtigsten Regelungen des Gesetzes gehören neben der Stärkung der Gläubigerstellung bei der Insolvenzverwalterauswahl die Einführung eines sogenannten Schutzschirmverfahrens, die Vereinfachung des Zugangs zur Eigenverwaltung sowie der Ausbau und die Straffung des Insolvenzplanverfahrens.
Die Atradius Arbeitshilfe stellt die von den Änderungen betroffenen Passagen übersichtlich gegenüber.
- ESUG - die wichtigsten Änderungen
http://www.atradius.de/images/stories/%C3%84nderungen_Insolvenzordnung_2012.pdf
Originalmeldung:
Atradius Köln
Andrea Neumann
Tel.: +49 221 2044 1145
andrea.neumann@atradius.com
www.atradius.de
Presseinformation vom 03. Mai 2012
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