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Aufhebung des Provisionsabgabeverbots ist rechtskräftig
Das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main hatte im Oktober vergangenen Jahres das Provisionsabgabeverbot mit der Begründung, das Verbot sei zu unbestimmt, gekippt und damit der Klage eines Versicherungsvermittlers gegen die BaFin stattgegeben (Az.: 9 K 105/11.FG). Nun hat die BaFin ihre dagegen eingelegte Revision zurückgezogen und damit ein höchstrichterliches Urteil vermieden. Die Entscheidung des VG Frankfurt ist somit rechtskräftig.
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. begrüßt die Rücknahme der beim Bundesverwaltungsgericht eingelegten Sprungrevision durch die BaFin. Auch wenn die BaFin damit noch nicht das Provisionsabgabeverbot als abgeschafft erklärt, sondern nur eine grundsätzliche Prüfung ankündigt und hier von einer Einzelfallentscheidung spricht, könne wohl bereits von einem Fall des Verbotes ausgegangen werden, so der AfW. Nach Ansicht des AfW verstoße das Provisionsabgabeverbot gegen Europarecht, Wettbewerbsrecht und den Bestimmtheitsgrundsatz.
BVK bedauert Verzicht der BaFin
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) bedauert den Verzicht der BaFin auf eine höchstrichterliche Entscheidung zum gesetzlichen Provisionsabgabeverbot vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Der BVK betont aber, dass hier nur ein Einzelfall entschieden wurde und das gesetzliche Provisionsabgabeverbot nicht gekippt wurde. „Mit dem Verzicht der BaFin auf eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht gilt das gesetzliche Provisionsabgabeverbot nach wie vor weiter“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Das Provisionsabgabeverbot müsse erhalten bleiben. Denn es verhindert, dass das Ziel einer jeden Versicherungsvermittlung – die bestmögliche Absicherung gegen Risiken des Lebens – nicht in den Hintergrund tritt. Dies würde aber bei einer Abschaffung eintreten, wenn Kunden und Versicherungsvermittler zuvorderst über die Teilung der Provisionen oder irgendwelche Rabatte verhandeln würden. „Deshalb sind wir sicher, dass die nun anstehende grundsätzliche Prüfung der BaFin das gesetzliche Provisionsabgabeverbot bestätigen wird“, betont Michael H. Heinz.
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