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Europäische KMU-Definition auf dem Prüfstand
Die Europäische Kommission evaluiert aktuell die Umsetzung der europäischen Definition für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Wie schon im Jahr 2009, lässt die Kommission dafür einen Bericht über Erfolge und Schwierigkeiten mit der KMU-Definition in den Mitgliedsstaaten erstellen.
Die KMU-Definition der EU wurde 2005 durch eine Empfehlung der Kommission festgelegt. Demnach werden Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von 43 Millionen Euro als kleine- und mittlere Unternehmen betrachtet. Diese Definition dient als Grundlage für sämtliche europäische und nationale Projekte und Maßnahmen, die kleine und mittlere Unternehmen betreffen.
Deutscher Mittelstand mit EU KMU-Definition nicht vollständig erfasst
Aus Sicht des BDI geben die rein quantitativen Kriterien der europäischen KMU-Definition die Realität im deutschen Mittelstand nicht adäquat wieder. Der Mittelstand in Deutschland zeichnet sich vor allem durch seine strukturellen Merkmale aus. Die obere Grenzziehung bei 250 Mitarbeitern schließt einen beträchtlichen Teil des deutschen Mittelstandes von der europäischen KMU-Definition aus.
Industrielle Mittelständler beschäftigen häufig über 250 Mitarbeiter
Für die Mittelstandspolitik der Bundesregierung gilt die Definition des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn. Demnach beschäftigen kleine und mittlere Unternehmen weniger als 500 Mitarbeiter und erwirtschaften maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz.
Gerade die Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeitern leisten in Deutschland einen entscheidenden Beitrag zu Innovation und Wachstum, werden aber der europäischen Definition nach nicht als KMUs bezeichnet. Folglich sind diese Unternehmen von vielen Förderprogrammen ausgeschlossen. Diese Problematik zeigt sich vor allem im Bereich FuE- und Innovationsförderung: Zahlreiche nationale und internationale Förderprogramme im Bereich FuE legen die europäische KMU-Definition zugrunde. Angesichts der Bedeutung des Mittelstandes als Innovationsträger in High-Tech-Branchen – zum Beispiel im Fahrzeug- und Maschinenbau, in der Luftfahrt-, in der Chemie- sowie der Elektro- und Elektronikindustrie – ist diese Ausgrenzung nur schwer nachvollziehbar. Gerade diese innovativen KMUs mit erheblichem Wachstums- und Beschäftigungspotenzial beschäftigen häufig mehr als 250 Mitarbeiter. Sie benötigen diese Unternehmensgröße, um den steigenden Anforderungen der internationalen Märkte zu genügen.
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