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News-Archiv

24.04.09 16:47 Alter: 1 Monate

Factoring und Kredit­versiche­rung: Das Kredit- und Bürgschafts­programm der Bundes­regierung

 

Infos von www.atevis.com : Um deutsche Unter­nehmen bei der Bewält­igung ihrer durch die Krise entstandenen Finanzierungs­probleme zu unterstützen und damit ihr Wachstum und den Erhalt der Arbeitsplätze zu sichern, hat die Bundesregierung mit ihren Konjunkturpaketen ein insgesamt 115 Milliarden Euro starkes Kredit- und Bürgschaftsprogramm aufgelegt, den "Wirtschaftsfonds Deutschland".

Die grundlegenden Eckdaten des "Wirtschaftsfonds Deutschland" lauten:

  • Das vom Bund garantierte mittelstandsorientierte KfW-Sonderprogramm (15 Mrd. Euro) wird  bis Ende 2010 fortgeführt und flexibilisiert. Dazu wird insbesondere die bisher einjährige Karenzfrist, in der die Haftungsfreistellung nicht geltend gemacht werden kann, auf vier Monate verkürzt. Auch werden die Laufzeiten weiter flexibilisiert, die Haftungsfreistellung bei Betriebsmittelfinanzierungen wird auf 60 Prozent angehoben.
  • Es wird ein vom Bund garantiertes Kreditprogramm der KfW für größere Unternehmen in Höhe von 25 Mrd. Euro (befristet bis Ende 2010) aufgelegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von i.d.R. über 500 Mio. Euro, der maximale Kreditbetrag pro Antragsteller beträgt i.d.R. bis zu 300 Mio. Euro.
  • Das bestehende inländische Bürgschaftsinstrumentarium für kleine, mittlere und große Unternehmen soll besser genutzt und ausgeweitet werden. Die Entscheidungsabläufe sollen sich auf bewährte Entscheidungsgremien des dreigliedrigen Bürgschaftssystems (Bürgschaftsbanken, Länder, Bund/Länder) stützen. Die Bundesregierung hat deutliche Verbesserungen bei den Bürgschaftsbanken (Entlastung des Eigenobligos durch Erhöhung der Rückbürgschaftsanteile des Bundes) und bei den Ländern beschlossen. Auch bei den Großbürgschaften des Bundes wird es deutliche Verbesserungen geben.
  • Darüber hinaus prüft die Bundesregierung im Kontakt mit den jeweiligen Unternehmen und Verbänden den Einsatz neuer Bürgschaftsinstrumente mit dem Ziel, insbesondere die Finanzierungssituation von z.B. Kreditversicherern, Leasinggesellschaften und Factoring-Gesellschaften zu verbessern.

Die Maßnahmen gelten für Vorhaben, die vor dem 31. Dezember 2010 begonnen werden. Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die tragfähige Konzepte vorlegen können.


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