Latest News:

07.09.10 15:56

Über 100000 deutsche Firmen pleitegefährdet

Von: Berger Annette bei Impulse online.

Noch halten sie sich über Wasser - aber eine kleine...


07.09.10 14:27

HSBC Trinkaus neues Mitglied im Deutschen Factoring-Verband e.V.

Die Düsseldorfer Privatbank HSBC Trinkaus & Burkhardt ist neuestes Mitglied im Deutschen...


07.09.10 13:36

Creditreform | Die Krise als Stresstest - zur Bonität deutscher Unternehmen

Nach dem Sturm im vergangenen Jahr kehrt offensichtlich Ruhe ein: Die Konjunktur zieht an,...


06.09.10 14:53

Paukenschlag im 2. Quartal: Deutsches BIP steht 2010 vor Rekordzuwachs

Belebung bei Unternehmensinvesti­tionen.

Das Wachstum der deutschen Wirtschaftsleistung...


Service

Hotline 06182-9615-0

Sie befinden sich hier: atevis News > Archiv

News-Archiv

24.03.10 15:01 Alter: 169 Tage

Neuregelung des "Überschuldens­begriff

 

Insolvenzrecht-Verlängerung der unternehmensfreund­­lichen „Neuregelung“ des Überschuldungsbegriffes bis zum 31.12.2013

Nach § 19 InsO ist die Überschuldung ein Grund für die Eröffnung des

Insolvenzverfahrens über das Vermögen von haftungsbeschränkten Gesellschaften. Liegt eine Überschuldung vor, so hat der Geschäftsführer/Vorstand des betroffenen Unternehmens spätestens drei Wochen nach Eintritt der Überschuldung Insolvenzantrag zu stellen (§ 15 a InsO).

Die Definition, wann Überschuldung vorliegt, hat in den vergangenen Jahren ehrfach gewechselt. Im Rahmen des am 01.01.1999 eingeführten und bis 17.10.2008 geltenden Überschuldungsbegriffes war Überschuldung gegeben, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckte. Die Überschuldungsprüfung hatte grundsätzlich nach Liquidationswerten zu erfolgen (Regelfall) und durfte nur bei einer positiven Fortführungsprognose(Ausnahmefall) erstellt werden.

Für die Annahme der Überschuldung im Sinne des § 19 InsO a.F. reichte also allein die rechnerische Überschuldung aus. Da die positive Fortführungsprognose nur noch eine Bewertungsregel für die Vermögensgegenstände war, musste ein Insolvenzantrag auch bei positiver Prognose gestellt werden, wenn sich bei Ansatz von Fortführungswerten die rechnerische Überschuldung ergab.

Als Reaktion auf die Finanzkrise wurde der insolvenzrechtliche Überschuldungsbegriff bereits im Herbst 2008, befristet bis zum 31.12.2010 geändert. Danach liegt trotz rechnerischer Überschuldung kein Insolvenzgrund vor, wenn eine positive Fortführungsprognose des Unternehmens besteht.

Diese “ Neuregelung“ des Überschuldungsbegriffes gilt nunmehr bis zum 31.12.2013.

Bis zu diesem Zeitpunkt kommt es also darauf an, ob die so genannte Fortführungsprognose positiv ausfällt, weil ein Unternehmen beispielsweise einen Zuschlag für einen Großauftrag erhalten hat und damit die Zahlungsfähigkeit über den gesamten Prognosezeitraum gewährleistet ist.

Höhe der Verzugszinsen

Der Gläubiger kann nach dem Eintritt der Fälligkeit seines Anspruchs den Schuldner durch eine Mahnung in Verzug setzen. Der Mahnung gleichgestellt sind die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid.



 atevis AG | Anzeigen



Sie haben konkrete Fragen zu Dienstleistungen, Produkten am Markt und suchen von Anfang an das persönliche Gespräch. Wir helfen Ihnen!

Bitte klicken Sie auf Call-Back.

Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück!

News - ein Service der

atevis Aktiengesellschaft
Vorsprung durch Wissen und Information 

Erstes Portal für Factoring, Kreditversicherung, Einkaufsfinanzierung, Avale und Bürgschaften

www.atevis.de, www.atevis.com, www.factoring-marktplatz.de, www.top-up-deckung.de; www.top-up-cover.com,



bookmark at mister wongbookmark at del.icio.usbookmark at digg.combookmark at furl.netbookmark at linksilo.debookmark at reddit.combookmark at spurl.netbookmark at technorati.com